Möglichkeiten der Förderung
(1) Aufstiegs-BAföG
(2) Weiterbildungsstipendium
(3) Berufliche Weiterbildung Sachsen
(4) Berufliche Weiterbildung Brandenburg
(5) Bildungszeit
(6) Bildungsprämie
(7) Weiterbildungsförderung im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit
(8) Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Tipp: Generell sind Kosten der Weiterbildung steuerlich absetzbar (Werbungskosten).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
(1) Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG unterstützt die berufliche Fortbildung von Fachkräften durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Genaueres ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Gefördert werden auch Bachelor-absolventinnen und -absolventen. Als Zuschuss können 50% gewährt werden.
Ansprechpartner sind die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen und Antrag unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
(2) Weiterbildungsstipendium
Durch ein Weiterbildungsstipendium können für berufsbegleitende fachliche Weiterbildungen Zuschüsse von maximal 8.100 Euro innerhalb von 3 Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung richtet sich an Fachkräfte bis 25 Jahre.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB zuständig.
Informationen: www.bmbf.de
(3) Neue ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ersetzt: Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildung
Das Programm ReactEU Berufliche Weiterbildung Sachsen ist ausgelaufen. Mit der neuen ESF-Plus-Förderung 2021-2027 wurden andere Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Sachsen geschaffen. Leider bedeutet das, dass es keine Förderung von klassischen Weiterbildungen entsprechend des Förderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen/betriebliche Weiterbildung bzw. des Weiterbildungsschecks aus dem Förderzeitraum 2014-2020 mehr gibt.
Mit dem neuen Förderprogramm sollen lt. Veröffentlichung der SAB „regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ bezuschusst werden.
Informationen und Antrag unter: www.sab.sachsen.de
(4) Berufliche Weiterbildung Brandenburg - Bildungsscheck für Beschäftigte Land Brandenburg
Das Förderprogramm gilt für Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen). Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Informationen und Antrag unter: www.ilb.de oder Tel. 0331 660-2211
(5) Bildungszeit (ehem. Bildungsurlaub) Berlin und Brandenburg
Laut Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Freistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Weitere Informationen
für Berlin: www.berlin.de/sen/arbeit
für Brandenburg: www.mbjs.brandenburg.de
(6) Bildungsprämie
Das Programm der Bildungsprämie (1) ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.
Bildungsprämie (2): Spargutschein
Eigenes durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben durfte vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auch eine prämienunschädliche Entnahme von Guthaben aus einem Bausparvertrag war möglich.
Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an Ihren Vertragspartner.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.infoInfotelefon: +49 800 2623000
(7) Weiterbildungsförderung im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit
Weiterbildungsmaßnahmen können im Einzelfall gem. § 177 Abs. 5 SGB III für einzelne Teilnehmende durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Nach der Beratung ist dazu ein Kontakt mit der Bildungseinrichtung nötig.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de
Hinweis: Diese Förderung aktuell ist bei der DIAkademie nicht möglich.
(8) Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen (EEB)
Kirchgemeinden, Kirchenbezirke sowie Einrichtungen im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sind Mitglieder der EEB Sachsen.
Für die Bildungsarbeit dieser Mitglieder stehen finanzielle Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verfügung.
Über die Fördervoraussetzungen und den Antragsweg werden Sie durch die EEB beraten.
Die Grundsätze der Förderung sind im Weiterbildungsgesetz geregelt.
Weitere Informationen: https://www.eeb-sachsen.de/foerdermittel.html