Möglichkeiten der Förderung
(1) Aufstiegs-BAföG
(2) Weiterbildungsstipendium
(3) Berufliche Weiterbildung Sachsen
(4) Berufliche Weiterbildung Brandenburg
(5) Bildungszeit
(6) Weiterbildungsförderung im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit
(7) Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Tipp: Generell sind Kosten der Weiterbildung steuerlich absetzbar (Werbungskosten).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
(1) Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG unterstützt die berufliche Fortbildung von Fachkräften durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Genaueres ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Gefördert werden auch Bachelor-absolventinnen und -absolventen. Als Zuschuss können 50% gewährt werden.
Ansprechpartner sind die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen und Antrag unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
(2) Weiterbildungsstipendium
Durch ein Weiterbildungsstipendium können für berufsbegleitende fachliche Weiterbildungen Zuschüsse von maximal 9.135 Euro innerhalb von 3 Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung richtet sich an Fachkräfte bis 24 Jahre.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB zuständig.
Informationen: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
(3) Förderung von beruflichen Weiterbildungen Sachsen - individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildung
Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen konnten im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung bleibt daher ausgesetzt.
Es können deshalb derzeit keine Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung entgegengenommen werden.
Quelle, Informationen und Antrag unter: www.sab.sachsen.de
(4) Berufliche Weiterbildung Brandenburg - Bildungsscheck für Beschäftigte Land Brandenburg
Das Förderprogramm gilt für Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen). Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Informationen und Antrag unter: www.ilb.de oder Tel. 0331 660-2211
(5) Bildungszeit (ehem. Bildungsurlaub) Berlin und Brandenburg
Laut Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Freistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Weitere Informationen
für Berlin: www.berlin.de/sen/arbeit
für Brandenburg: www.mbjs.brandenburg.de
(6) Weiterbildungsförderung im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit
Weiterbildungsmaßnahmen können im Einzelfall gem. § 177 Abs. 5 SGB III für einzelne Teilnehmende durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Nach der Beratung ist dazu ein Kontakt mit der Bildungseinrichtung nötig. Hinweis: Diese Förderung aktuell ist bei der diakademie nicht möglich.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de
(7) Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen (EEB)
Kirchgemeinden, Kirchenbezirke sowie Einrichtungen im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sind Mitglieder der EEB Sachsen.
Für die Bildungsarbeit dieser Mitglieder stehen finanzielle Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verfügung.
Über die Fördervoraussetzungen und den Antragsweg werden Sie durch die EEB beraten.
Die Grundsätze der Förderung sind im Weiterbildungsgesetz geregelt.
Weitere Informationen: https://www.eeb-sachsen.de/foerdermittel.html