Aktuelles

Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Die Förderung kann ab dem 25. Oktober 2023 beantragt werden.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.

 

Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifschen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Anträge können bei der SAB gestellt werden. Die SAB informiert hierüber unter www.sab.sachsen.de oder www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.