Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

240/2020: Online-Schulung:Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrationsdiesnten und Flüchtlingsberatungsstellen

Termine
04.11.2020

Uhrzeit
09:30-14:00 Uhr

Ort
online

ReferentInnen
Sven Hasse, Fachanwalt für Migrationsrecht und Verwaltungsrecht

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Im Preis ist eine Förderung/personelle Unterstützung berücksichtigt.

Beschreibung
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden häufig
mit der Forderung konfrontiert, nachzuweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können. So setzt die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus,
dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Auch für den
Nachzug von Familienangehörigen oder die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird der Nachweis eines
ausreichenden eigenen Einkommens verlangt.
Eine Einbürgerung kommt – je nach Aufenthaltsdauer – auch
nur für diejenigen in Betracht, die sich und ihre Angehörigen
„zu ernähren im Stande“ sind, bzw. den Lebensunterhalt für sich
und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen „ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder XII
bestreiten“ können oder deren Inanspruchnahme
„nicht zu vertreten“ haben (§ 8 Abs.1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG).

Es stellt sich somit die Frage, welche Voraussetzungen
zu erfüllen sind, um den Lebensunterhalt als gesichert
zu betrachten und wie dies im Einzelfall nachgewiesen
werden kann. In vielen Fällen gehört die Frage:
„Wie viel muss ich denn verdienen?“ zu einem
aufenthaltsrechtlichen Beratungsgespräch.

Das Seminar widmet sich der Frage, welche Einkunftsarten, Unterhaltspflichten oder Freibeträge in die Berechnung
des Verdiensts miteinzubeziehen sind und welche Angehörigen
hierbei zu berücksichtigen sind und ob im konkreten Fall
von der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden kann,
soll oder muss.

Schwerpunkte
- Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
sowie gesetzliche Ausnahmen
- (Nicht-)Berücksichtigung von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
- Berechnung des Bedarfs: Regelsätze / Kosten der Unterkunft /
Freibeträge für Erwerbstätige /
Besonderheiten im Geltungsbereich der Familienzusammenführungs-RL /
Unterhaltsverpflichtungen
- Berücksichtigung von Vermögen und Nachweis des Einkommens von
Selbständigen
- Verpflichtungserklärung Dritter
- geeignete, unschädliche und schädliche öffentliche Leistungen
- Sonderregelungen und Regel-Ausnahmen
- Lebensunterhaltsicherung bei Einbürgerung
- Krankenversicherung als Teil der Lebensunterhaltssicherung

Bemerkungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Seminar sind lediglich eine stabile Internetverbindung und ein PC oder Laptop mit Soundkarte, ggf. (USB-)Headset, Kopfhörer mit Mikrofon oder Mikrofon am PC/Laptop.
Bei den Online-Seminaren erhalten die Teilnehmenden via E-Mail einen Link zur entsprechenden Veranstaltung und können sich damit zu Seminarbeginn einloggen. Eine Kurzanleitung (mit technischen Voraussetzungen) stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts.
Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.
Bitte unbedingt mitbringen!

Zurück