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005/2020: Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen - PDL 23 (gem. § 71 SGB XI und SächsGfbWBVO)

Zielgruppe
Examinierte AltenpflegerInnen und Krankenschwestern/-pfleger

Termine
16.03.2020 - 17.03.2020
25.05.2020 - 29.05.2020
22.06.2020 - 26.06.2020
20.07.2020 - 24.07.2020
31.08.2020 - 04.09.2020
28.09.2020 - 02.10.2020
26.10.2020 - 30.10.2020
23.11.2020 - 27.11.2020
14.12.2020
29.03.2021 - 01.04.2021
12.04.2021 - 14.04.2021
26.04.2021 - 30.04.2021
10.05.2021 - 11.05.2021
21.06.2021 - 23.06.2021
05.07.2021 - 07.07.2021
21.07.2021 - 22.07.2021

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonenhaus Moritzburg
Bachhaus
Schlossallee 4
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Prof. Dr. Kathrin Engel,
Dipl.-Pflegewirtin (FH),
Gesundheitswissenschaftlerin, Krankenschwester
und FachdozentInnen

Leitung /Organisation
Maren Harwege / Tobias Strobel

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
3.575,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
2.680,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Es besteht die Möglichkeit die Maßnahme über die SAB (Aufstiegsbafög oder Weiterbildungsscheck betrieblich) fördern zu lassen. Sprechen Sie uns an.

Beschreibung
Pflegedienstleitungen - bzw. leitende Pflegefachkräfte - übernehmen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung eine zentrale Rolle bei der Organisation, Gestaltung und Umsetzung der Pflege sowie bei der Führung der Mitarbeitenden. U.a. haben sie eine professionelle und qualifizierte Pflege und Betreuung zu sichern und die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Mit dieser Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, die geforderten Führungskompetenzen zur Leitung eines Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung zu entwickeln.

Ziele der Weiterbildung:
Die leitende Pflegefachkraft soll durch die Weiterbildung befähigt werden,
- auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher, betriebsorganisatorischer und mitarbeiterbezogener Kenntnisse die pflegerischen Leistungsprozesse zu organisieren und qualitativ zu sichern
- die Pflegeprozesse nach pflegewissenschaftlichen Kenntnissen zu
gestalten und weiter zu entwickeln
- die Kommunikationen und Interaktionen im Hinblick auf
Mitarbeiterführung und den Umgang mit Bewohnern, Patienten,
Angehörigen und Vertragspartnern zu reflektieren und zielgerichtet
zu gestalten
- die politischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen der
Pflege zu erkennen und auf ihre Gestaltung Einfluss zu nehmen
- das christliche Profil in diakonischen Einrichtungen zu benennen
und durch Prozesse der Kulturgestaltung in der Organisation zu
verdeutlichen
Um pflege-, mitarbeiter- und betriebsbezogene Führungsaufgaben
wahrnehmen zu können, sind pflegefachliche, psychosoziale und
kommunikative, methodische Kompetenzen sowie Managementkompetenzen erforderlich.

Prüfungen:
Jedes der 6 Module (ohne Modul 7) wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, eine Facharbeit ist zu erstellen und im Abschlusskolloquium zu präsentieren. Die Module sind lt. SächsGfbWBVO einzeln ausgewiesen.

Schwerpunkte
Modul 1 Management, Betriebswirtschaft und Organisation - 120 Präsenzstunden, 60 Std. Selbststudium, 6,0 Leistungspunkte*

Modul 2 Sozialwissenschaften - 120 Präsenzstunden, 60 Std. Selbststudium, 6,0 Leistungspunkte*

Modul 3 Humanwissenschaft - 30 Präsenzstunden, 15 Std. Selbststudium, 1,5 Leistungspunkte*

Modul 4 Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen - 120 Präsenzstunden, 60 Std. Selbststudium, 6,0 Leistungspunkte*

Modul 5 Qualitätsmanagement - 40 Präsenzstunden, 20 Std. Selbststudium, 2,0 Leistungspunkte*

Modul 6 Rechtslehre - 30 Präsenzstunden, 15 Std. Selbststudium, 1,5 Leistungspunkte*

Modul 7 Praktische Weiterbildung - Hospitation, 120 Std. in zwei verschiedenen Bereichen

*) Leistungspunkte/ECTS (European Credit Transfer System) ist ein
Bemessungssystem zur Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit.

Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 40 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Zugangsvoraussetzung
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (3-jährige Ausbildung); BewerberInnen mit einer 2-jährigen Altenpflegeausbildung in Vollzeitform müssen gem. § 35 Abs.3 SächsGfbWBVO einen Lehrgang in Behandlungspflege (Umfang: 300 Std. mit 80 UE Präsenzunterricht, 120 Std. Hospitation, 100 Std. Selbststudium) bis zum Abschluss der Weiterbildung nachweisen.

Bemerkungen
Die Weiterbildung entspricht der 2013 neu gefassten SächsGfbWBVO. Umfang: 464 UE Präsenzunterricht (einschließlich schriftlicher Prüfungen), Kolloquium (24.02.2021 - 25.02.2021), 120 Stunden (15 Tage) Hospitation sowie Zeiten des Selbststudiums pro Modul (insges. 230 Std.). Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschluss werden das Zeugnis und die Weiterbildungsurkunde verliehen.
Die abgeschlossene Weiterbildung entspricht 23 Leistungspunkten (ECTS) und kann auf einen folgenden Studiengang angerechnet werden.
Information:
Seit 2013 sind Absolventinnen/Absolventen auch dieser Weiterbildung berechtigt, sich um ein Studium an einer Hochschule zu bewerben (§ 17 Abs. 3, Nr. 5 SächsHSFG).

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