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258/2027: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte
Termine
27.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
BBW-Leipzig-Gruppe
Tagungsräume
Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
185,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
140,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. Es zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte

- Definition des Begriffs Teilhabe
- typische Fehler bei der Bestimmung von Teilhabezielen
- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Grundlage zur Ermittlung von Teilhabewunschen und -zielen
- Wunsch- und Wahlrechtauch bei schwerer Mehrfachbehinderung?
- Berechtigung von Wünschen bei knappen Kassen
- Wirtschaftlichkeit von Wünschen
- Mehrkostenvorbehalt
- Stolperschwellen bei der Bedarfsermittlung nach den Assessmentinstrumenten
- Entwicklung von Teilhabezielen aus den Teilhabewünschen
- Reduktion auf den Willen / das Bedürfnis
- Teilhabe an Teilhabegrenzen
- Bindung der Arbeit von Mitarbeitern an die Teilhabeziele
- Konsequenzen für die Jahresentwicklungsberichte und die Argumentation ggü. den Kostenträgern
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG
- Bearbeitung aktueller Fallbeispiele zur sozialen Teilhabe

Bemerkungen

In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Seminare statt, die Sie extra buchen können:

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258/2027: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte

Termine
27.10.2027

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
BBW-Leipzig-Gruppe
Tagungsräume
Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
185,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
140,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. Es zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte
- Definition des Begriffs Teilhabe
- typische Fehler bei der Bestimmung von Teilhabezielen
- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Grundlage zur Ermittlung von Teilhabewunschen und -zielen
- Wunsch- und Wahlrechtauch bei schwerer Mehrfachbehinderung?
- Berechtigung von Wünschen bei knappen Kassen
- Wirtschaftlichkeit von Wünschen
- Mehrkostenvorbehalt
- Stolperschwellen bei der Bedarfsermittlung nach den Assessmentinstrumenten
- Entwicklung von Teilhabezielen aus den Teilhabewünschen
- Reduktion auf den Willen / das Bedürfnis
- Teilhabe an Teilhabegrenzen
- Bindung der Arbeit von Mitarbeitern an die Teilhabeziele
- Konsequenzen für die Jahresentwicklungsberichte und die Argumentation ggü. den Kostenträgern
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG
- Bearbeitung aktueller Fallbeispiele zur sozialen Teilhabe

Bemerkungen
In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Seminare statt, die Sie extra buchen können:

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