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260/2027: Rechtliches Basiswissen für die Beratung von Kindern mit Behinderungen - Zwischen Paragrafen und Praxisalltag

Zielgruppe
Kita-Leitungen, Facherzieher: innen für Inklusion und Teilhabe, Pädagogische Fachkräfte in Kita und Ganztag
Termine
24.11.2027
Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Leitung / Organisation
Claudia Siegel / Gabriele Rosinsky
ReferentInnen
Axel Foerster, Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
215,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
160,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
VETK-Mitglieder zahlen eine Kursgebühr in Höhe von 200 Euro.

Beschreibung

Wer Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen berät, weiß: Der Weg zu passenden Hilfen gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf. Das fängt schon mit den wenig geglückten unterschiedlichen Zuständigkeiten für seelisch beeinträchtigte Kinder und allen weiteren Kinder mit Beeinträchtigung an. Und es endet noch lange nicht mit der Abgrenzung von Leistungen zur Teilhabe von denen der Pflege und denen der Schule - wenn sie denn nicht gleich den Sorgeberechtigten aufgebürdet werden. Und die Reformen zur 'Großen Lösung' ab 2028? Die ist durch das 1. Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz erst einmal auf 2033 verschoben worden.
Die Probleme bleiben daher für die betroffenen Eltern, die mit all diesen Fragen regelmäßig überfordert sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen und Fachberatung können und sollten hier eine wichtige Lotsenfunktion übernehmen. Gleichzeitig bedarf es einer Abstimmung zwischen den Eltern und den Einrichtungen, in denen die betroffenen Kinder betreut werden, damit sich das, was die Eltern beantragen, auch in der alltäglichen Betreuung der Kinder und Jugendlichen spiegelt.



Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Grundlagen und sind in der Lage, die Voraussetzungen von Leistungen zu benennen. Sie wissen aber auch, wie alternativ zu verfahren ist, wenn dieses nicht ganz klar oder unklar ist.

Schwerpunkte

- rechtliche Grundlagen der EGH für Minderjährige
-Übersicht über die Leistungen zur Teilhabe
- Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen von Berlin (A- und B-Status)
- Beantragung von Leistungen, Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensbeschleunigung

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260/2027: Rechtliches Basiswissen für die Beratung von Kindern mit Behinderungen - Zwischen Paragrafen und Praxisalltag

Zielgruppe
Kita-Leitungen, Facherzieher: innen für Inklusion und Teilhabe, Pädagogische Fachkräfte in Kita und Ganztag

Termine
24.11.2027

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Axel Foerster, Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Claudia Siegel / Gabriele Rosinsky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
215,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
160,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
VETK-Mitglieder zahlen eine Kursgebühr in Höhe von 200 Euro.

Beschreibung
Wer Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen berät, weiß: Der Weg zu passenden Hilfen gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf. Das fängt schon mit den wenig geglückten unterschiedlichen Zuständigkeiten für seelisch beeinträchtigte Kinder und allen weiteren Kinder mit Beeinträchtigung an. Und es endet noch lange nicht mit der Abgrenzung von Leistungen zur Teilhabe von denen der Pflege und denen der Schule - wenn sie denn nicht gleich den Sorgeberechtigten aufgebürdet werden. Und die Reformen zur 'Großen Lösung' ab 2028? Die ist durch das 1. Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz erst einmal auf 2033 verschoben worden.
Die Probleme bleiben daher für die betroffenen Eltern, die mit all diesen Fragen regelmäßig überfordert sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen und Fachberatung können und sollten hier eine wichtige Lotsenfunktion übernehmen. Gleichzeitig bedarf es einer Abstimmung zwischen den Eltern und den Einrichtungen, in denen die betroffenen Kinder betreut werden, damit sich das, was die Eltern beantragen, auch in der alltäglichen Betreuung der Kinder und Jugendlichen spiegelt.



Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Grundlagen und sind in der Lage, die Voraussetzungen von Leistungen zu benennen. Sie wissen aber auch, wie alternativ zu verfahren ist, wenn dieses nicht ganz klar oder unklar ist.

Schwerpunkte
- rechtliche Grundlagen der EGH für Minderjährige
-Übersicht über die Leistungen zur Teilhabe
- Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen von Berlin (A- und B-Status)
- Beantragung von Leistungen, Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensbeschleunigung

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