402/2027: NEU Zwang in der Pflege und Behindertenbetreuung
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Beschreibung
Pflege und Behindertenbetreuung haben ohne Zwang zu sein, dem wird jeder zustimmen, der das Herz am rechten Fleck hat. Beide können aber nie gänzlich ohne Zwang sein. In diesem Seminar sollen immer wiederkehrende Zwangssituationen gegen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie ihr rechtlicher Rahmen vorgestellt und besprochen werden. Wann ist eine Zwangsmedikation zulässig, wann eine Zwangsernährung. Wann darf gegen einen angreifenden Pflegebedürftigen, der in der Regel schuldlos handeln wird, Zwang ausgeübt werden? Kann ein Betroffener, der im Rahmen einen Betreuungsverfahrens untersucht werden soll, zur Untersuchung zwangsweise untergebracht werden? Darf ein Betreuer seinem Betreuten das Handy wegnehmen, wenn er der Auffassung ist, dass ihm die sgn. Sozialen Medien nicht guttun? Und dürfen Mitarbeiter die Einsicht in die Dokumentation verweigern, wenn dort wenig schmeichelhafte Wertungen der Kolleginnen und Kollegen drinstehen? Diese und ähnliche Fälle sind in der Vergangenheit zumeist schon durch die Rechtsprechung erörtert worden. Deren Argumentation und die sich daraus ergebenden Grenzen sollen in diesem Seminar vorgestellt werden.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmer kennen den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Zwang in Pflege und Behindertenbetreuung zulässig ist.
Schwerpunkte
- Definition von Zwang
- Zwangsmaßnahmen aus dem Betreuungsrecht
- Zwangsmaßnahmen aus den PsychGK
- pflegebedingte und medizinisch indizierte Zwangsmaßnahmen
- strafrechtlicher Rahmen des Zwangs


