083/2023: Heilpädagogische Zusatzqualifikation - HPZ 48

Zielgruppe
Mitarbeitende in integrativen Einrichtungen und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Termine
04.05.2023 - 05.05.2023
25.05.2023 - 26.05.2023
05.06.2023 - 09.06.2023
26.06.2023 - 30.06.2023
28.08.2023 - 31.08.2023
18.09.2023 - 22.09.2023
16.10.2023 - 20.10.2023
06.11.2023 - 10.11.2023
27.11.2023 - 28.11.2023
04.12.2023 - 08.12.2023
16.01.2024 - 19.01.2024
28.02.2024 - 29.02.2024
20.03.2024 - 21.03.2024
Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Stefanie Wildenhain / Tanja Lenz
ReferentInnen
Matthias Kühn, Geschäftsführer Ev. Behindertenhilfe
Dresden und Umland gGmbH und Kollegen
Kursgebühren
Kursgebühren
2.995,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
2.395,00 Euro

Der Kurs hat bereits angefangen, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Ihr Interesse für einen Folgetermin nehmen wir per Mail oder Fax gern entgegen.


Beschreibung

In den Einrichtungen der Behindertenhilfe und den integrativen Kindertagesstätten, aber auch in medizinischen und in Rehabilitationseinrichtungen sowie in Beratungsstellen werden pädagogische Konzepte, z.B. zur Integration und Heilpädagogischem Handeln, gefordert und auch erstellt. Um diese Konzepte mit pädagogischem Leben füllen zu können, bedarf es qualifizierter Fachkräfte.
Dieses Weiterbildungsangebot soll es den Teilnehmenden ermöglichen, qualifiziert und einfühlsam den schwierigen Anforderungen des Alltags gerecht zu werden und neue pädagogische Aspekte in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.
Die hier ausgeschriebene Heilpädagogische Zusatzqualifikation beruht auf den Empfehlungen des SMS vom August 2003 (in Anlehnung an die Sächsische Integrationsverordnung),die festlegt, dass den entsprechenden Mitarbeitenden in diesen Bereichen eine heilpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation ermöglicht werden muss.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMS vom 16.04.2003 ist die HPZ Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft in Einrichtungen der Behindertenhilfe, falls noch keine Heil- oder Sonderpädagogische Ausbildung oder Qualifizierung vorliegt.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kolloquiums erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege.

Schwerpunkte

Die Weiterbildung unterteilt sich in einen fachtheoretischen
(400 Stunden) und einen fachpraktischen Teil (400 Stunden).

Fachtheoretischer Teil:
- Entwicklung von Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf
heilpädagogischer Grundlage
- Bewusst machen von Erwartungshaltungen an heilpädagogisches
Handeln und Ableitung von Konsequenzen für die Tätigkeit
- Beobachten, Erkennen und Verstehen
- Gestaltung von Bildungsprozessen
- Heilpädagogische Methoden/Anwendbarkeit und Grenzen
- angeleitete Arbeitserfahrung
- Supervision und Kolloquium

Fachpraktischer Teil:
- Praktikum
- Heilpädagogische Prozess-/ Projektbegleitung

Zugangsvoraussetzung

1. Eine abgeschlossene Ausbildung im pfleg., päd., sozialpfleg. oder -päd. Bereich und
2. mind. 1-jährige berufliche Tätigkeit im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe oder vergleichbaren Arbeitsfeldern bzw. individuelle Prüfung bei anderen Voraussetzungen

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083/2023: Heilpädagogische Zusatzqualifikation - HPZ 48

Zielgruppe
Mitarbeitende in integrativen Einrichtungen und in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Termine
04.05.2023 - 05.05.2023
25.05.2023 - 26.05.2023
05.06.2023 - 09.06.2023
26.06.2023 - 30.06.2023
28.08.2023 - 31.08.2023
18.09.2023 - 22.09.2023
16.10.2023 - 20.10.2023
06.11.2023 - 10.11.2023
27.11.2023 - 28.11.2023
04.12.2023 - 08.12.2023
16.01.2024 - 19.01.2024
28.02.2024 - 29.02.2024
20.03.2024 - 21.03.2024

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Matthias Kühn, Geschäftsführer Ev. Behindertenhilfe
Dresden und Umland gGmbH und Kollegen

Leitung /Organisation
Stefanie Wildenhain / Tanja Lenz

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
2.995,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
2.395,00 Euro

Beschreibung
In den Einrichtungen der Behindertenhilfe und den integrativen Kindertagesstätten, aber auch in medizinischen und in Rehabilitationseinrichtungen sowie in Beratungsstellen werden pädagogische Konzepte, z.B. zur Integration und Heilpädagogischem Handeln, gefordert und auch erstellt. Um diese Konzepte mit pädagogischem Leben füllen zu können, bedarf es qualifizierter Fachkräfte.
Dieses Weiterbildungsangebot soll es den Teilnehmenden ermöglichen, qualifiziert und einfühlsam den schwierigen Anforderungen des Alltags gerecht zu werden und neue pädagogische Aspekte in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.
Die hier ausgeschriebene Heilpädagogische Zusatzqualifikation beruht auf den Empfehlungen des SMS vom August 2003 (in Anlehnung an die Sächsische Integrationsverordnung),die festlegt, dass den entsprechenden Mitarbeitenden in diesen Bereichen eine heilpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation ermöglicht werden muss.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMS vom 16.04.2003 ist die HPZ Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft in Einrichtungen der Behindertenhilfe, falls noch keine Heil- oder Sonderpädagogische Ausbildung oder Qualifizierung vorliegt.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kolloquiums erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege.

Schwerpunkte
Die Weiterbildung unterteilt sich in einen fachtheoretischen
(400 Stunden) und einen fachpraktischen Teil (400 Stunden).

Fachtheoretischer Teil:
- Entwicklung von Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf
heilpädagogischer Grundlage
- Bewusst machen von Erwartungshaltungen an heilpädagogisches
Handeln und Ableitung von Konsequenzen für die Tätigkeit
- Beobachten, Erkennen und Verstehen
- Gestaltung von Bildungsprozessen
- Heilpädagogische Methoden/Anwendbarkeit und Grenzen
- angeleitete Arbeitserfahrung
- Supervision und Kolloquium

Fachpraktischer Teil:
- Praktikum
- Heilpädagogische Prozess-/ Projektbegleitung

Zugangsvoraussetzung
1. Eine abgeschlossene Ausbildung im pfleg., päd., sozialpfleg. oder -päd. Bereich und 2. mind. 1-jährige berufliche Tätigkeit im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe oder vergleichbaren Arbeitsfeldern bzw. individuelle Prüfung bei anderen Voraussetzungen

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