267/2027: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung
Eine Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung ist nicht das einzige Risiko, dem sich Mitarbeiter und Einrichtungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung ausgesetzt sehen. Je mehr Pflege zu leisten ist, desto eher drohen Haftungen wegen Pflegefehlern. Die Kostenträger schauen immer genauer hin, ob tatsächlich die vereinbarten Teilhabeziele bedient werden. Nicht jeder Arzt verordnet das, von dem die Mitarbeiter überzeugt sind. Und wenn dann noch der gesetzliche Betreuer Entscheidungen trifft, die objektiv den Wünschen des Menschen mit Behinderung widersprechen stellt sich endgültig die Frage, wer wann zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung soll erarbeitet und dargestellt werden, wie in einem zunehmend ernsteren Umfeld angemessen zu handeln ist: Bringen Standards voran? Kann man sich durch Rücksprachen im Vorfeld absichern? Was ist mit pädagogischen Entwicklungsräumen? Wie weit reicht das Recht auf Selbstgefährdung? Was bringt die Haftung der Betreuer? Was muss zwingend dokumentiert werden? Und, wo bei alle dem bleibt der Mensch mit Behinderung?
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen rechtliche Gundlagen der Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.
Schwerpunkte
- Grundlagen der Haftung
- Beweisregeln im Haftungsprozess
- innerbetrieblicher Schadenausgleich
- das neue Betreuungsrecht, weg von der Fürsorge, hin zur Selbstbestimmung
- pädagogische Freiräume
- Überblick über Haftungsrisiken für Mitarbeitende in der Betreuung
- Konsequenzen für Mitarbeitende und Einrichtung: Planung und Dokumentation
Bemerkungen
In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Seminare statt, die Sie extra buchen können:


