439/2023: Der aktualisierte Expertenstandard - Sturzprophylaxe - Mobilitätsförderung als Qualitätsschwerpunkt in der Pflege
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Sturzvermeidung und Mobilitätsförderung sind wesentliche Schwerpunkte pflegerischer Arbeit, stellen wesentliche Bestandteile der Qualitätsprüfungen des MD und der PKV dar und finden sich auch in den Qualitätsindikatoren der stationären Pflegeeinrichtungen wieder.
Seit 2022 gibt es nun die aktualisierte Fassung des Expertenstandard Sturzprophylaxe. Neben der Erfassung des Sturzrisikos und der Planung und Umsetzung sturzreduzierender Maßnahmen nimmt hier die Mobilitätsförderung eine zentrale Rolle ein. Denn nur wer sich bewegt, bewegt sich sicher.
Mobilität und Mobilitätsförderung stellen damit zentrale Ziele professioneller Pflege dar, auch weil Immobilität weitere Probleme wie ein erhöhtes Dekubitus- und Kontrakturrisiko nach sich zieht. Doch wie kann dies gerade für demente und kognitiv eingeschränkte Menschen mit hoher Sturzgefährdung ermöglicht werden? Ansätze hierzu liefert auch der Expertenstandard Mobilitätsförderung.
Im angebotenen Seminar werden die Inhalte der Expertenstandards Sturzprophylaxe und Mobilitätsförderung vorgestellt und praxisnahe Ansätze zur Mobilitätsförderung in Pflegeeinrichtungen diskutiert.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen Expertenstandard Sturzprophylaxe und können diesen in ihrer Praxis insbesondere bei der Mobilitätsförderung der zu Betreuenenden anwenden.
Schwerpunkte
- Vorstellung der Inhalte des Expertenstandards Sturzprophylaxe
- Risikoerfassung und Maßnahmenplanung
- Mobilitätsförderung als pflegerischer Schwerpunkt – Inhalte des Expertenstandards Mobilitätsförderung
- Auswahl von Maßnahmen – Aktivitätskonzepte für die Praxis
- Umfassende Ansätze zur Mobilitätsförderung
- Erfahrungsaustausch
- Fragen der Teilnehmenden
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).