795/2023: Chancenaufenthaltsrecht nach § 104 c AufenthG
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Beschreibung
Das zum 01.01.2023 eingeführte sogenannte Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG bietet neue Möglichkeiten zur Legalisierung des Aufenthalts und soll als „Brücke“ zu den Aufenthaltsrechten nach §§ 25a, 25b AufenthG fungieren. In der Fortbildung wird erläutert, für wen diese Brücke erreichbar ist und wann man sie betreten sollte. Für die Probleme von Menschen ohne aktuelle Duldung sowie mit zu vielen Straftaten und/oder Identitätstäuschungen werden praxisnahe Lösungen aufgezeigt.
Schwerpunkte
- Erteilungsvoraussetzungen von § 104c AufenthG
- Antragstellung und Antragszeitpunkt bei Familien
- Umgang mit Menschen ohne Duldungsbescheinigung
- Umgang mit Straftaten
- Umgang mit Identitätstäuschungen und Falschangaben
Zugangsvoraussetzung
Vorkenntnisse im Aufenthaltsrecht sind vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig
Bemerkungen
Bitte bringen sie einen aktuellen Gesetzestext zum Aufenthaltsgesetz mit.