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358/2027: Betriebliches Eingliederungsmanagement - rechtliche Grundlagen und praktische Fähigkeiten

Zielgruppe
Betriebsräte, Personalverantwortliche und andere BEM-Beteiligte, Führungskräfte, die Wiedereingliederung unterstützen.
Termine
03.06.2027
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Simone Kühn / Karin Friedrich
ReferentInnen
Dr. Judith Trarbach
Diplom-Psychologin, Arbeits- und Organisationspsychologie
Sozialpsychologische Verhaltenstrainerin
Kursgebühren
Kursgebühren
250,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
185,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Richtig umgesetzt, ist es jedoch weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es bietet die Chance, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und Rückfällen vorzubeugen, die Bindung zu stärken und damit Wissen und Erfahrung im Unternehmen zu halten.

Um dieses Potenzial zu nutzen, braucht es eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Ansprechpersonen im Zusammenhang mit dem BEM-Prozess. Ein erster wichtiger Schritt ist das Angebot eines Gesprächs, das für Mitarbeitende als Chance und Unterstützungsanliegen betrachtet und nicht als Bedrohung empfunden werden soll. Es ist die Basis für einen erfolgversprechenden, gesundheitsförderlichen Prozess im Anschluss.

Lernziele
Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Grundlagen und den Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Sie verstehen die Ziele und Chancen eines gut gestalteten BEM für Mitarbeitende und Arbeitgeber und reflektieren die eigene Haltung und Rolle im BEM-Prozess. Sie entwickeln Strategien für eine vertrauensvolle und wertschätzende Kommunikation im BEM-Gespräch und können BEM-Gespräche so gestalten, dass sie als Unterstützungsangebot und Chance zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit wahrgenommen werden.

Schwerpunkte

- BEM-Prozess: Überblick zu den einzelnen Schritten, von der Einladung
  bis zur Maßnahmenplanung
- Gesprächsführung: Techniken und Strategien für eine erfolgreiche und
  unterstützende Gesprächsführung mit Betroffenen
- Beteiligungsrechte: Aufzeigen der Rolle und der Rechte von Betriebsrat und
  Schwerbehindertenvertretung im BEM-Verfahren
- Praxisfälle: Analyse und Diskussion von Fallbeispielen zur Vorbereitung
  auf reale Situationen

Zugangsvoraussetzung

keine

Bemerkungen

keine

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358/2027: Betriebliches Eingliederungsmanagement - rechtliche Grundlagen und praktische Fähigkeiten

Zielgruppe
Betriebsräte, Personalverantwortliche und andere BEM-Beteiligte, Führungskräfte, die Wiedereingliederung unterstützen.

Termine
03.06.2027

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Dr. Judith Trarbach
Diplom-Psychologin, Arbeits- und Organisationspsychologie
Sozialpsychologische Verhaltenstrainerin

Leitung /Organisation
Simone Kühn / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
250,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
185,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Richtig umgesetzt, ist es jedoch weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es bietet die Chance, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und Rückfällen vorzubeugen, die Bindung zu stärken und damit Wissen und Erfahrung im Unternehmen zu halten.

Um dieses Potenzial zu nutzen, braucht es eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Ansprechpersonen im Zusammenhang mit dem BEM-Prozess. Ein erster wichtiger Schritt ist das Angebot eines Gesprächs, das für Mitarbeitende als Chance und Unterstützungsanliegen betrachtet und nicht als Bedrohung empfunden werden soll. Es ist die Basis für einen erfolgversprechenden, gesundheitsförderlichen Prozess im Anschluss.

Lernziele
Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Grundlagen und den Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Sie verstehen die Ziele und Chancen eines gut gestalteten BEM für Mitarbeitende und Arbeitgeber und reflektieren die eigene Haltung und Rolle im BEM-Prozess. Sie entwickeln Strategien für eine vertrauensvolle und wertschätzende Kommunikation im BEM-Gespräch und können BEM-Gespräche so gestalten, dass sie als Unterstützungsangebot und Chance zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit wahrgenommen werden.

Schwerpunkte
- BEM-Prozess: Überblick zu den einzelnen Schritten, von der Einladung
  bis zur Maßnahmenplanung
- Gesprächsführung: Techniken und Strategien für eine erfolgreiche und
  unterstützende Gesprächsführung mit Betroffenen
- Beteiligungsrechte: Aufzeigen der Rolle und der Rechte von Betriebsrat und
  Schwerbehindertenvertretung im BEM-Verfahren
- Praxisfälle: Analyse und Diskussion von Fallbeispielen zur Vorbereitung
  auf reale Situationen

Zugangsvoraussetzung
keine

Bemerkungen
keine

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