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287/2023: Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Rechtzeitig Vorsorge treffen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Interessierte

Termine
22.06.2023

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

ReferentInnen
Yvonne Hamal
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Wilsch

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
185,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
140,00 Euro

Beschreibung
Die Zahl der Menschen, die im Alter betreut werden müssen, steigt rapide an. Auch im Bereich der Behindertenhilfe sind Betroffene auf Hilfe angewiesen und nur bedingt in der Lage, für die eigenen Belange einzutreten. Auch eine Erkrankung einhergehend mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann zur Betreuung führen. In diesen Fällen besteht das Erfordernis, eine Person (oder mehrere) zu benennen, welche die Betreuung unter Beachtung des Willens der Betroffenen übernimmt. Regelungen dazu befinden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit kann jedoch selbstbestimmt vorgesorgt werden. Verfügbare Instrumente sind die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht- bzw. die Betreuungsverfügung. Mittels der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann eine Vertrauensperson benannt werden, welche die Wünsche/Bedürfnisse, z. B. gegenüber Ärzten und Pflegenden, Behörden usw., vertritt. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, Behandlungsentscheidungen vorweg zu nehmen und erleichtern dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer die Entscheidung.
Des Weiteren werden die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie die Rolle und die Aufgaben eines Vorsorgebevollmächtigten/ Betreuers vorgestellt.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden verfügen über Sicherheit im Umgang mit dem Betreuungsrecht in ihrem Praxisalltag.

Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Rolle und Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten / Betreuers
- Aufgaben und Pflichten der Pflege- und Betreuungskräfte im Arbeitsalltag
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

Bemerkungen
In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Fortbildungen statt, die Sie extra buchen können:
- Das Sozialrecht im Überblick und das Verfahrensrecht (SGB I und SGB X) - Kurs-Nr: 219/2023
- SGB II für die Beratungspraxis: Grundlagenseminar - Kurs Nr: 189/2023
- SGB II und XII für die Beratungspraxis: Das Bürgergeld - Eine Reform der Existenzsicherung? - Kurs Nr: 470/2023
- aktuelle rechtliche Entwicklung SGB II/SGB XII und angrenzende Rechtskreise für die Beratung - Kurs-Nr: 190/2023
- Einführung in das Asylgesetz und angrenzende Gebiete des Flüchtlingsschutzes - Kurs Nr: 496/2023
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Zugang zu sozialen Leistungen und zum Gesundheitssystem- Kurs-Nr: 202/2023
- Neues Betreuungsrecht 2023 - Kurs-Nr: 476/2023

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