Anmeldung

529/2024: Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte
Termine
29.10.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Beschreibung

Mit Einführung des BTHG kommen weitreichende Änderungen auf Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu. Nicht nur muss die Eingliederungshilfe von der Existenzsicherung abgegrenzt werden, gleiches gilt auch zwischen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege. Und als ob das nicht reichen würde, ziehen sich die Krankenkassen zunehmend mit der Behandlungspflege aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie z.B. Wohnformen und WfbM, zurück.
Kenntnis der anstehenden Änderungen tut also Not.
In diesem Tagesseminar geht es zunächst um eine Einführung in das Recht der Pflegeversicherung, sein Begutachtungsverfahren sowie seine Leistungen. Darauf aufbauend sollen die so wichtige Wesensverschiedenheit von Eingliederungshilfe und Pflege sowie deren Abgrenzung erarbeitet werden.
In dem Seminar erfahren Sie, welche Schritte bereits jetzt eingeleitet werden sollten, um für die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein. Denn nur bei guter Vorbereitung und korrekter Abgrenzung können Sie verhindern, dass nennenswerte Anteile der heutigen Arbeit in der Betreuung / Eingliederungshilfe künftig (unzureichend) über die Pflegeversicherung abgedeckt werden müssen.

Das Seminar baut auf dem Tagesseminar BTHG – Eine Einführung auf, dessen vorheriger Besuch sinnvoll, nicht aber zwingend ist.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte

- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

Bemerkungen

In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Kurse statt, die Sie extra buchen können:

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529/2024: Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte

Termine
29.10.2024

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
Mit Einführung des BTHG kommen weitreichende Änderungen auf Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu. Nicht nur muss die Eingliederungshilfe von der Existenzsicherung abgegrenzt werden, gleiches gilt auch zwischen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege. Und als ob das nicht reichen würde, ziehen sich die Krankenkassen zunehmend mit der Behandlungspflege aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie z.B. Wohnformen und WfbM, zurück.
Kenntnis der anstehenden Änderungen tut also Not.
In diesem Tagesseminar geht es zunächst um eine Einführung in das Recht der Pflegeversicherung, sein Begutachtungsverfahren sowie seine Leistungen. Darauf aufbauend sollen die so wichtige Wesensverschiedenheit von Eingliederungshilfe und Pflege sowie deren Abgrenzung erarbeitet werden.
In dem Seminar erfahren Sie, welche Schritte bereits jetzt eingeleitet werden sollten, um für die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein. Denn nur bei guter Vorbereitung und korrekter Abgrenzung können Sie verhindern, dass nennenswerte Anteile der heutigen Arbeit in der Betreuung / Eingliederungshilfe künftig (unzureichend) über die Pflegeversicherung abgedeckt werden müssen.

Das Seminar baut auf dem Tagesseminar BTHG – Eine Einführung auf, dessen vorheriger Besuch sinnvoll, nicht aber zwingend ist.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte
- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

Bemerkungen
In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Kurse statt, die Sie extra buchen können:

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