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472/2016: Zugang zu Sozialleistungen für Flüchtlinge

Zielgruppe
Mitarbeitende aus allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
06.06.2016

Uhrzeit
09:30-16:30

Ort
Diakonische Akademie für
Fort-und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr.55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Volker Gerloff
Rechtsanwalt
Moderation:
Liv-Berit Koch, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Beschreibung
Für Asylsuchende besteht zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland kein Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, sondern sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht – zumindest in den ersten 15 Monaten - eingeschränkte Leistungen vor, beispielsweise sollen medizinische Leistungen nur bei akuter Erkrankung erfolgen. Das hat zur Folge, dass Vieles nur durch professionelle Unterstützung bis hin zum Rechtsstreit durchzusetzen ist. Erst nach Asylanerkennung oder nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen Geflüchtete gleichberechtigten Zugang zu SGB-Leistungen bzw. Analogleistungen.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Regelsätze und Regelsatzberechnung
- Medizinische Leistungen
- Leistungen für besonders schutzbedürftige Gruppen
- Leistungsdauer und Leistungsausschluss
- Ansprüche nach SGB
- Rechtsdurchsetzung

Zugangsvoraussetzung

Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text
des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe
Beck-Texte.
Bitte unbedingt mitbringen!

Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen
vor Kursbeginn die DAFW per Post oder per Mail informieren!

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