141/2021: Weiterbildung Berater*in für die "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V" - GVP-Berater*in 4
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Hospiz- und Palliativversorgung sind aufgrund des Hospiz- und
Palliativgesetzes (HPG) inzwischen gesetzlich verankerte Aufgaben der
Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der
§132g SGB V regelt, dass stationäre Pflegeeinrichtungen sowie
teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung gesetzlich Versicherten eine
"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"
anbieten und diese beraten können. Dieses besondere Beratungsangebot
wird von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen
finanziert. Die Vereinbarung über Inhalte und Anforderungen der
gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase trat am
01.01.2018 in Kraft. Unter anderem wurden die Anforderungen an die
Qualifikation des Beraters festgelegt.
In der angebotenen Weiterbildung werden Beraterinnen und Berater
ausgebildet.
Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und
dem Nachweis gegenüber den Krankenkassen sind die BeraterInnen
berechtigt, Leistungen zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen das Konzept, Ziele und Bedeutung der
gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende und wenden dieses
entsprechend der Zielgruppe an. Sie wissen um ihre Rolle im
Beratungsprozess und sind in der Lage ihren Auftrag in Zusammenarbeit
mit anderen Berufsgruppen auszuführen. Sie reflektieren ihre eigenen
Wertevorstellungen im Hinblick auf Leben, Sterben und schwere
Erkrankung. Sie kennen medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß,
die Intensität und Grenzen palliativmedizinischer und
palliativpflegerischer Interventionen und können dazu non-direktiv
beraten. Rechtliche Rahmenbedingungen sind ihnen bekannt, ebenso die
Folgen einer Einwilligungsunfähigkeit der zu Beratenden und
Möglichkeiten, die zu einer Klärung der Situation führen.
In dem Gesprächsprozess nehmen die Teilnehmenden eine respektvolle und
empathische Haltung ein und nutzen geeignete Gesprächs- und
Moderationstechniken sowie bei Erfordernis barrierefreie
Kommunikationshilfen. Sie organisieren die interne und externe
Vernetzung, die Dokumentation erfolgt zielführend, nachvollziehbar
und situationsgerecht.
Schwerpunkte
Theorieteil (72 UE):
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung
für die letzte Lebensphase
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
- ethische Rahmenbedingungen
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation im Beratungsprozess
- Umsetzung der GVP in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Dokumentation des Beratungsprozesses
- Vernetzung
- Intensivtraining - Gesprächsübungen in Kleingruppen
Praxisteil 1 (12 UE):
- 2 Beratungsprozesse mit 4 begleiteten Gesprächen zur
gesundheitlichen Versorgungsplanung mit Dozenten in den
regionalen Einrichtungen einschließlich Reflexion
Praxisteil 2
- Nachweis von 7 Beratungsprozessen in Alleinverantwortung der
Teilnehmenden (Planung, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation)
- Reflexionstag (6 UE Präsenzpflicht)
- Onlineaustausch der Teilnehmenden unter Begleitung der Kursleitung
(optionale Teilnahme)
Es sind Zeiten des Selbststudiums/Eigenarbeit seitens
der Teilnehmenden einzuplanen.
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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende für
diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen. Info und Anmeldung: www.regbp.de
Zugangsvoraussetzung
Andere Berufsabschlüsse , als in der Zielgruppe benannt, werden
hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit von uns geprüft. Eine dreijährige
einschlägige Berufserfahrung mit mind. einer halben Stelle innerhalb
der letzten acht Jahre (ambulantes oder stationäres Hospiz,
Palliativstation, Palliativdienst, SAPV-Team, ambulanter Pflegedienst,
vollstationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe)
ist Zulassungsvoraussetzung.
Bemerkungen
Nach Abschluss des Theorieteils und des erfolgreichem Abschluss des Praxisteils 1 bekommen die
Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung und können als Berater
Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende zu
Lasten der Krankenkassen erbringen. Nach erfolgreichem Abschluss des
2. Praxisteils erhalten die Teilnehmenden ihr Zertifikat zur Vorlage
bei den Landesverbänden der Krankenkassen. Der 2. Praxisteil sollte
innerhalb eines Jahres nach Abschluss des 1. Praxisteils absolviert
sein.