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265/2021: Wahnstörungen im Alter

Zielgruppe
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte in Einrichtungen der Altenhilfe und Mitarbeitende in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie

Termine
31.05.2021

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
ChA i. R. Dr. med. Friedemann Ficker
FA für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie, FA für Psychotherapeutische Medizin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
130,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
105,00 Euro

Beschreibung
Wahnhafte Störungen betreffen jedes Lebensalter. Durch den wachsenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft nimmt jedoch die Bedeutung von Wahnerkrankungen im Alter zu. Wahnerkrankungen stellen für das Umfeld der Betroffenen eine besondere Herausforderung dar, sie selbst haben oft keine Krankheitseinsicht. Um aber angemessen und fachlich richtig mit diesen Menschen umzugehen, ist eine Therapie und eine Zusammenarbeit mit medizinischen Fachleuten unerlässlich, dies setzt aber eine Mitwirkung des Betroffenen voraus. Ähnlich problematisch gestalten sich Wahnerkrankungen bei hirnorganischen Veränderungen in Form akustischer Hallozinosen, wahnhafter Personenverkennung und Dermatozoenwahn bis zur Wahnausweitung von Demenz - Krankheiten mit Bestehlungs-, Beobachtungs- und Verfolgungswahn.

Die notwendigen Betreuungsmaßnahmen werden bei den vielen verschiedenartigen Wahnformen erörtert, die Chance, mit Medikamenten beruhigend und heilend einzugreifen, in ihren Grenzen dargestellt.

Schwerpunkte
- Was ist "Wahn"?
- Entstehung von Wahn
- Wahnformen bei hirnorganischen Veränderungen
- Wahn und endogene Psychosen
- Therapiemöglichkeiten

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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende
für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI).

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