239/2020: Unionsbürger*innen und Zugang zu Leistungen nach dem SGB II / SGB XII und zum Kindergeld
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Beschreibung
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen Freizügigkeit. In Deutschland sind die Grundlagen für den Aufenthalt von Unionsbürger*innen im "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Freizügigkeitsgesetz/EU" und im Aufenthaltsgesetz geregelt. In den letzten Jahren wurden immer wieder gravierende Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vorgenommen, die den Zugang zum Leistungssystem für den genannten Personenkreis erheblich erschweren. Der Zugang zum Kindergeld wurde durch das "Gesetz gegen illegale Beschäftigung und zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch" geändert, so dass für neu zuziehende Unionsbürger*innen der Zugang zum Kindergeld deutlich erschwert wurde.
Welche Rechte haben Unionsbürger*innen in Deutschland? Wie ist ihr Zugang zu sozialen Leistungen? Wie wirken sich die am SGB II und SGB XII vorgenommenen gesetzlichen Änderungen aus?
Mit diesen und weiteren Fragen wird sich die Fortbildung befassen und einen Überblick über die relevanten Gesetzesgrundlagen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung geben.
Schwerpunkte
- Grundlagen des Freizügigkeitsgesetzes/EU
- Zugang von EU-Bürgerinnen und –bürgern zu sozialen Leistungen
- Relevante Gesetzesänderungen im SGB II und XII
- Beantragung von Kindergeld und die einschlägigen Regelungen im
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text SGB II und SGB XII. Bitte unbedingt mitbringen!