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512/2017: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Zugang zu sozialen Leistungen und zum Gesundheitssystem

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrationsdiensten, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
22.06.2017

Uhrzeit
09:30-16:00 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort-und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr.55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Kleta Grießhaber, Rechtsanwältin
Moderation:
Ingrid Lühr, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
45,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
45,00 Euro

Beschreibung
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen Freizügigkeit
innerhalb der EU- Staaten, ein Visum ist für die Einreise nicht erforderlich.

In Deutschland sind die Grundlagen für den Aufenthalt von Unionsbürger/innen im "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU" und im Aufenthaltsgesetz geregelt. Mit einem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht die Bundesregierung nun gravierende Einschränkungen für den Zugang zu Sozialleistungen für den genannten Personenkreis vor.

Welche Rechte haben Unionsbüger/innen in Deutschland? Wie ist ihr Zugang zum sozialen Leistungssystem und zur Gesundheitsversorgung?
Welche gesetzlichen Änderungen sind geplant bzw. bereits umgesetzt und wie werden sie sich auswirken?

Mit diesen und weiteren Fragen wird sich die Fortbildung befassen und einen Überblick über die relvanten Gesetzesgrundlagen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung geben.

Schwerpunkte
- Grundlagen des Freizügigkeitsgesetzes/EU
- Zugang von EU-Bürger/innen zu sozialen Leistungen
- Gesetzesänderungen im SGB II und XII
- Anspüche von mit EU-Bürger/innen verheirateten Drittstaatlern
- Zugang zur Krankenversicherung

Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage den Gesetzestext des Freizügigkeitsgesetzes/EU sowoe das SGB II. Diese finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt mitbringen!
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Mail oder Telefon informieren!

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