Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

599/2017: ... und wenn sie nicht gestorben sind ... - Märchen in der Hospiz- und Palliativarbeit

Zielgruppe
Mitarbeitende aus den Bereichen Pflege, Hospiz- und Palliativarbeit, Behindertenarbeit, Soziale Betreuung

Termine
06.04.2017

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Ursula Neumann
Krankenschwester, Palliative-Care-Trainerin, Trainerin in Silviahemmet, Erfurter Diözesanoberin der Malteser

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Wir wissen, dass eine Sterbebegleitung eine besondere Herausforderung ist. Oft sind die Anforderungen an die Begleiter so umfassend, dass wir sprachlos werden. Das Erzählen von Märchen in der Begleitung sterbender Menschen ist eine mögliche Methode, die helfen kann, diese Sprachlosigkeit zu überwinden.

Oft spielen Tod und Trauer eine direkte oder indirekte Rolle in Märchen. Die über Jahrhunderte gewachsenen Märchen sprechen die Bildsprache unserer Seele an und bringen zum Ausdruck, was uns auf dem Herzen liegt und in der Seele bewegt, doch oft nicht in Worte gefasst werden kann. Märchen spenden Trost und geben Halt. Sie geben dem Sterbenden das Gefühl, dass man seinen Schmerz erkennt und versteht.

Ziel dieser Fortbildung ist, dies zu erkennen und sich zu erlauben, mit Märchen zu arbeiten.





Schwerpunkte
Einsatz des Märchens in der Hospiz- und Palliativarbeit als Möglichkeit,
- sich in die Gedankenwelt Schwerstkranker und Sterbender einzufühlen,
- auf besondere Art Trost zu spenden,
- Hilfestellung bei der Erinnerung an Kindheit und Jugend zu geben
Reflexion der eigenen Arbeit

_________________________________________________________
Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de


Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte gemäß der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI
(ab 01.01.2017 nach § 53c SGB XI).

Zurück