Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

219/2020: SGB II für die Beratungspraxis: Sanktionen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.19/Übergangsregelungen

Zielgruppe
Mitarbeitende in allen Bereichen der sozialen Arbeit

Termine
15.01.2020

Uhrzeit
10:00  - 17:00

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Sylvia Pfeiffer,
fr. Referentin für Sozialrecht
Moderation
Wiebke Rockhoff, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
45,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
45,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Im Preis ist eine Förderung berücksichtigt.

Beschreibung
Fachkenntnisse in den Rechtskreisen SGB II und XII für die Bera-tungsarbeit
Das Seminar soll Mitarbeitenden Rechtssicherheit für ihre Beratungsarbeit vermitteln. Die aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichtes findet Berücksichtigung.
Schwerpunktthema des Seminars sind Sanktionen. Die Inhalte und Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.19 werden mit Blick auf die Beratungspraxis erläutert.

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Fachfragen
einzubringen.

Schwerpunkte
• Sanktionen wegen Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) und
Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II)
• Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 05.11.19 zu Sanktionen
• Übergangsregelungen als Folge des Urteils
• Weitere aktuelle Rechtsprechung zum Thema Sanktionen
• Erörterung von Fachfragen der Teilnehmenden zu diesem Themenkomplex

Bemerkungen
Bitte bringen Sie einen aktuellen Gesetzestext mit.
Rückmeldungen zu den Fortbildungsbedarfen der Berater/innen
werden gerne aufgegriffen.

Fragestellungen per Mail an: rockhoff.w@dwbo.de

Zurück