439/2019: Rechtliche Grundlagen für die Beratung von geflüchteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen
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Beschreibung
Junge Menschen mit Fluchterfahrung haben einen speziellen Beratungsbedarf. In erster Linie sind sie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, ganz gleich, ob sie alleine oder mit einem Erziehungsberechtigten in Deutschland angekommen sind. Sie leben jedoch in einer prekären Situation; prekär, da sie die Rahmenbedingungen in ihrem Leben nur bedingt beeinflussen können. Diese werden bestimmt durch rechtliche Normen wie das Aufenthalts- oder Asylgesetz, durch die zurückliegende Flucht und vor allem die Unsicherheit darüber, wann entschieden wird, wo sie in Zukunft leben werden. Sie benötigen Beratung in dem Spannungsfeld zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Ausländerrecht, zwischen Zukunftsplanung, wie es zum Erwachsen werden gehört, und ungesicherter Bleibeperspektive. Besondere Unterstützung wird notwendig, wenn nach der Volljährigkeit die Jugendhilfe nicht mehr greift und der Übergang in kaum darauf vorbereitete Regelstrukturen erfolgt.
Schwerpunkte
- Aufenthaltsrecht und Asylverfahren
- unbegleitete Minderjährige in der Jugendhilfe
- Familienzusammenführung und Familiennachzug
- „18 wirkt“ - was ändert sich mit der Volljährigkeit?
- Besonderheiten des Leistungsbezugs
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt mitbringen!