673/2017: Quo Vadis Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz Teil 2
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Beschreibung
Das neue Bundesteilhabegesetz steht aktuell (Stand Oktober 2016) kurz vor der Verabschiedung. Die Widerstände vor allem bei Verbänden und bei den Menschen mit Behinderung sind groß. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass es eine Neuregelung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung geben wird.
Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den konkreten (geplanten) Veränderungen vertraut zu machen und auseinanderzusetzen, um als Träger adäquat auf die neuen Regelungen reagieren zu können.
Dabei geht es in diesem zweiten Teil der Fortbildung vor allem um die Themen Eingliederungshilfe und Pflege, um Auswirkungen auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung und um die Frage, wie es mit bestehenden Konzepten der Einrichtungen, ihre Rechtsansprüche und die Rechtsansprüche der Menschen mit Behinderung steht.
Schwerpunkte
- juristische Auswirkungen zu den zu erwartenden Veränderungen
- Eingliederungshilfe und Pflege: Fluch oder Segen?
- Neue Herausforderungen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Prüfungsrecht und Sanktionsregeln
- Sicherung bestehender Einrichtungs- und Refinanzierungskonzepte
- Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung
- Rechtsansprüche der Einrichtungen und Träger
Bemerkungen
Diese Fortbildung ist Teil 2 zur Fortbildung am 14.03.2017, Kurs-Nr. 672/2017
Beide Teile können getrennt voneinander gebucht werden.