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207/2016: Praxistag für Betreuungskräfte: Rechte von Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Zielgruppe
Betreuungskräfte in Einrichtungen der Altenhilfe

Termine
01.11.2016

Uhrzeit
9:00 - 16:15

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Heike Sterzinger-Allaham
TQM-Auditorin, Gesundheits- und Sozialökonomin, Kinderkrankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Die Ursachen und Auslöser von herausforderndem Verhalten bei demenziell erkrankten Menschen sind vielschichtig. So kann das oft unbewusste Übergehen von Rechten, Wünschen und Bedürfnissen zu besonderen Verhaltensweisen führen.
Von daher erfordert der Umgang mit Betroffenen ein hohes Maß an Professionalität. Durch geeignete Interventionsstrategien und eine emphatische Grundhaltung kann dem begegnet werden

In der Fortbildung wird auf die Rechte von Menschen mit kognitiven Einschränkungen eingegangen.
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit ihr bestehendes Wissen zu aktualisieren und die berufliche Praxis zu reflektieren. Durch praktische Übungen werden sie befähigt, Lösungsansätze im Umgang mit herausforderndem Verhalten zu entwickeln und anzuwenden.

Schwerpunkte
- Demenz und Recht - Würde und Teilhabe im Alltag zulassen
- Selbstbestimmung bei Demenz und am Lebensende
- Ursachen, Formen von herausforderndem
Verhalten in Betreuungssituationen und Umgang damit
- praktische Übungen zur Entwicklung von Lösungsansätzen
im Umgang mit herausforderndem Verhalten in Betreuungssituationen
- Einführung in die Validation/Basale Stimulation und
deren Anwendung im Betreuungsprozess


geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI

Bemerkungen
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI.

Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor
Kursbeginn die DAFW per Post oder per Mail informieren!

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