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204/2017: Pflegestärkungsgesetz III und seine Auswirkungen auf die Alten- und Behindertenhilfe

Zielgruppe
Leitungsverantwortliche, Qualitätsbeauftragte und Fachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Termine
06.02.2017

Uhrzeit
09:00-16:15

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Heike Sterzinger-Allaham
TQM-Auditorin, Gesundheits- und Sozialökonomin,
Kinderkrankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Für diesen Kurs ist eine zweckgebundene Zuwendung für Sozialstationen/Pflegedienste des DW Sachsen, des DW BO, des DW EKM im Bereich des Freistaates Sachsen über das Diakonische Amt in Radebeul möglich. Hinsichtlich der Zweckbindung beachten Sie bitte das Schreiben vom 23.11.2016 "Arbeitshilfe für die Pflegeberatung - Schulungsangebote".

Beschreibung
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) bringt die Bundesregierung weitere umfangreiche Änderungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung auf den Weg. Der entsprechende Referentenentwurf wurde der Fachöffentlichkeit am 26.04.2016 vorgestellt und am 28.06.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Inkrafttreten des PSG III soll zum 01.01.2017 erfolgen um sicherzustellen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch für Personen wirksam wird, die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) und nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflegeberatung durch die Kommunen zu stärken, Kontrollen in Pflegediensten zu verschärfen und die Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe zu regeln.

In dieser Fortbildung soll auf die rechtsgültige Version des Pflegestärkungsgesetzes III und die Auswirkungen für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe eingegangen werden.

Schwerpunkte
- Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege und die praktische
Bedeutung für die Einrichtungen der Altenhilfe
- Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XII und BVG
(Hilfen zur Pflege §§ 61ff. SGB XII)
- Pflegegeld und Beratung nach § 37 Abs. 8 SGB XI
- Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI und Weiterentwicklung der
Versorgungsstrukturen nach § 45c SGB XI
- Regelungen zur Prävention von Abrechnungsbetrugs in der
ambulanten Pflege
- Abgrenzung Leistungen der Pflegeversicherung
- Aufgaben des Qualitätsausschuss Pflege und Betroffenenvertretung

Die Inhalte dieses Seminars werden an die aktuelle Rechtsprechung zum
Pflegestärkungsgesetz III angepasst.

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Registrierung beruflich Pflegender: Für die Teilnahme erhalten Sie
8 Fortbildungspunkte / Info und Anmeldung: www.regbp.de

Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Post oder per Mail informieren!

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