640/2016: Pflegebedürftigkeitsbegriff und aktuelles Einstufungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK)
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Die Bundesregierung wird im Jahr 2015 die Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 14ff SGB XI neu definieren.
Mit der Änderung des Grades der Pflegebedürftigkeit wird es neben neuen Pflegestufen auch ein verändertes Prüfverfahren zur Einstufung geben.
Die Vergabe der Pflegestufen (Pflegegrade) ist für Personalbemessung in der stationären Altenhilfe von zentraler Bedeutung. Für die ambulanten Pflegeanbieter wird über das Einstufungsverfahren die Höhe der Pflegesachleistung abgebildet.
Die bedarfsgerechte Einstufung der Bewohner und Patienten ist für die Einrichtungen von betriebswirtschaftlicher Bedeutung. Ebenso die pflegefachliche Einschätzung und Dokumentation in Vorbereitung eines Einstufungsverfahrens.
In diesem Seminar werden die gesetzlichen Änderungen abgebildet. Weiter soll die Einschätzungs- und Beratungskompetenz der Pflegefachkräfte gestärkt werden.
Sollte die Bundesregierung bis zu diesem Seminar den Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu definiert haben, liegt das aktuelle Einschätzungsverfahren zu Grunde.
Schwerpunkte
- Gesetzliche Veränderungen und deren Auswirkungen auf
die Einstufungspraxis durch den MDK
- Definition der neuen Pflegestufen (Pflegegrade)
- Einschätzungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
- Besonderheiten bei der Einstufung von Menschen mit
kognitiven Einschränkungen
- Vorbereitung und Begleitung von Einschätzungsverfahren durch den MDK
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte
Info und Anmeldung:www.regbp.de
Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor
Kursbeginn die DAFW per Post oder per Mail informieren!