464/2016: NBA - Das neue Begutachtungsassessment
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Beschreibung
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Zukünftig wird es Pflegegrade statt Pflegestufen geben. Das derzeitige Prüfverfahren, welches sich überwiegend an somatischen Einschränkungen Betroffener orientiert und den Unterstützungsbedarf erfasst, wird durch ein Verfahren ersetzt, welches den Grad der Selbständigkeit Betroffener in sechs pflegerelevanten Bereichen misst. Dabei wird auch der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.
Die Teilnehmenden werden mit dem Neuen Begutachtungsassessment vertraut gemacht und befähigt, den Pflegebedarf im Vorfeld der Begutachtung zu überprüfen, um ihn bei der Begutachtung durch den MDK hervorzuheben.
Schwerpunkte
- die fünf neuen Pflegegrade
- die Unterschiede zwischen dem NBA und den bisherigen Begutachtungsrichtlinien
- Maßstab für Pflegebedürftigkeit
- NBA - Module/Lebensbereiche
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de