114/2017: Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung außerhalb der WfbM
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Die Leistungen der WfbM sind gerichtet auf die Aufnahme und die Sicherung einer Beschäftigung, die den Neigungen und der Eignung des Menschen mit Behinderung entspricht. Dabei sollte das Wunsch- und Wahlrecht der Beschäftigten oberste Priorität haben. Der § 136 SGB IX verpflichtet die WfbM, ausgelagerte Arbeitsplätze für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen. Auch im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechts-konvention werden sich die Gewichtungen zwischen Arbeitsmöglichkeiten in der Werkstatt und ausgelagerten Arbeitsplätzen noch einmal verändern müssen.
Schwerpunkte
- Gesetzliche Aufgaben der WfbM nach § 136 SGB IX und UN-BRK
- Dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM
- Anforderungen und Möglichkeiten der Assistenz
- Eingehen auf das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Persönliche Zukunftsplanung
- Ausblick auf aktuell anstehende rechtliche Entwicklungen