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267/2019: Menschen mit erworbener Hirnschädigung begleiten und unterstützen

Zielgruppe
haupt- und ehrenamtlich Tätige in der Betreuung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung und Interessierte

Termine
30.10.2019

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e. V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Sabine Schleppy
Dipl. Pädagogin;
Dr. Sabine Heel
Klinische Neuropsychologin, Psychotherapeutin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
110,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Aufgrund der Kooperation mit dem EVAP zahlen Ehrenamtliche der Diakonie Haltestellen den Mitgliedspreis.

Beschreibung
Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung, bedingt z. B. durch eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung, einen Schlaganfall oder eine Tumorerkrankung, sind plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen. Von einem Tag zum anderen ändert sich ihr Leben. Sie werden mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen konfrontiert. Diese Situation ist nur schwer zu akzeptieren und anzunehmen. Viele benötigen auch nach Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation aktive Unterstützung im Alltag.

In der Fortbildung setzen die Teilnehmenden sich mit
dem Thema erworbene Hirnschädigung auseinander. Sie entwickeln ein Verständnis für Betroffene und kennen Wege der Kommunikation. Sie wissen um Unterstützungsangebote und um Möglichkeiten, Betroffene im Rahmen ihrer Tätigkeit im Alltag zu begleiten und Angehörige zu entlasten.

Schwerpunkte
- Einführung in das Thema erworbene Hirnschädigung
- das Gehirn und seine Funktionen
- Leben mit erworbener Hirnschädigung - was verändert sich
- Krankheitsbilder
- Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit erworbener
Hirnschädigung
- die Kunst von Nähe und Distanz
- Beispiele aus der Praxis mit Diskussion und Übungen

Bemerkungen
Bescheid über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209),
das zuletzt durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999 (GVBl. S. 178) geändert worden ist, liegt vor.

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