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586/2017: Medikamentengabe durch nicht ärztliches Personal aus rechtlicher Sicht

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Altenpflege, der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe

Termine
14.02.2017

Uhrzeit
09.00 - 16.15

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e. V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Enrico Triebel
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
110,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Beschreibung
Bei dem Thema Medikamentengabe gibt es immer wieder Unsicherheiten, die dazu führen, dass Mitarbeitende entweder Angst haben, etwas Falsches zu tun oder aber rechtliche Bestimmungen verletzen.
Medikamentengabe erfolgt sowohl in Einrichtungen der Eingliederungshilfe als auch in Kindertagesstätten.
Die Frage ist, wer wann welche Medikamente geben darf, ohne sich strafbar zu machen.
Außerdem ist auch die Form der Medikamentengabe von Bedeutung. Ist z.B. Verblistern eine rechtssichere Möglichkeit, Medikamente auszureichen?

In dem hier ausgeschriebenen Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie rechtssicher Medikamente stellen und geben können. Dadurch erlangen sie mehr Sicherheit im Umgang mit dem Thema.




Schwerpunkte
- Kennen der gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen
- haftungsrechtliche Risiken erkennen und reduzieren
- Bedeutung der Dokumentation
- Delegation von Medikationsgabe
- Remonstrationsrecht?
- Verblistern als gesonderte Form der Darreichung
- Praxisbeispiele

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