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401/2016: MDK-Prüfanforderungen erfüllen - auch mit verkürzter Pflegedokumentation

Zielgruppe
Leitungskräfte und Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Termine
12.08.2016

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e. V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Prof. Dr. Kathrin Engel
Dipl.-Pflegewirtin (FH), Gesundheitswissenschaftlerin, Krankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Die Qualitätsprüfungsrichtlinie und die Transparenzkriterien werden für stationäre Pflegeeinrichtungen im Jahr 2017 und für ambulante Pflegeeinrichtungen im Jahr 2018 aktualisiert. Bis dahin gelten sie unverändert weiter, auch die Transparenznoten werden weiter veröffentlicht. Wie aber hält eine verkürzte „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation, die keine Assessments und Protokolle für jeden Pflegebedürftigen mehr vorsieht und in der der Pflegebericht auf Abweichungen beschränkt sein soll, den Prüfkriterien des Gesetzgebers stand?

In der angebotenen Fortbildung wird gezeigt, wie pflegerisches Handeln auch ohne inflationär verwendete Formulare begründet werden kann. Diskutiert wird unter anderem, wie das pflegerische Risikomanagement effizient und gesetzeskonform umgesetzt werden kann.
Daneben werden weitere Anforderungen der Qualitätsprüfungsrichtlinie bei einer verkürzten Dokumentation dargestellt. Erfahrungen zu bereits stattgefundenen Qualitätsprüfungen werden reflektiert.

Schwerpunkte
- Prüfschwerpunkte und Dokumentationsanforderungen
- pflegerisches Risikomanagement und Wiedergabe in der Pflegedokumentation
- notwendige Bestandteile und Evaluationszeiträume
- Transparenzkriterien
- Reflexion/Austausch zu Qualitätsprüfungen

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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de



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