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423/2017: Leben bis zuletzt: Vom Umgang mit sterbenden Menschen - Sterbebegleitung

Zielgruppe
Mitarbeitende aus den Bereichen Pflege, Hospiz- und Palliativarbeit, Behindertenarbeit und soziale Betreuung

Termine
27.02.2017

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Gundula Seyfried,
zertifizierte Kursleiterin Palliative Care, Krankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Wenn ein schwerstkranker Mensch in die Phase des aktiven Sterbens eintritt, hören nach und nach alle körperlichen Systeme auf zu funktionieren. Diese Veränderungen sind ein natürlicher Weg, auf dem der Körper sich selbst darauf vorbereitet, anzuhalten und abzuschalten. Die Veränderungen sind kein medizinischer Notfall.

Die eigene Unsicherheit im Umgang mit den Betroffenen und ihren Angehörigen lassen uns manchmal an Grenzen stoßen. Wir suchen nach Hilfen und Möglichkeiten individueller Begleitung und entlastender Versorgung. Es ist wichtig, dem Sterbenden Zeit zu geben, seinen Weg des Sterbens zu gehen.

Diese Fortbildung gibt Hilfestellungen für die praxisnahe Umsetzung der individuellen, würdevollen und wertschätzenden Versorgung und Begleitung schwerkranker, sterbender Menschen in der letzten Lebensphase.

Schwerpunkte
- persönliche Auseinandersetzung mit Sterben und Tod
- Wünsche, Ängste und Probleme am Lebensende
- der Weg des Sterbens (Sterbeprozess) - natürliche Sterbereaktionen
- Symptome und Veränderungen in der Finalphase
- Begleitung schwerkranker, sterbender Menschen und ihrer Zugehörigen
- Grenzen in der Sterbebegleitung
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß
der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI (ab 01.01.2017 nach § 53c SGB XI).

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