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569/2017: Kommunikation mit schwierigen Angehörigen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und des Gesundheitswesens

Termine
28.03.2017

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Cornelia Stieler
Trainerin, Coach, Mediatorin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Für diesen Kurs ist eine zweckgebundene Zuwendung für Sozialstationen/Pflegedienste des DW Sachsen, des DW BO, des DW EKM im Bereich des Freistaates Sachsen über das Diakonische Amt in Radebeul möglich. Hinsichtlich der Zweckbindung beachten Sie bitte das Schreiben vom 23.11.2016 "Arbeitshilfe für die Pflegeberatung - Schulungsangebote".

Beschreibung
Der Pflege- und Betreuungsalltag wird für Mitarbeitende in sozialen Berufen immer herausfordernder: Parallel zu steigenden fachlichen Anforderungen ist die Kommunikation mit Angehörigen oft konfliktreich. In manchen dieser schwierigen Gespräche und Situationen fühlen sich die Betreffenden gegenüber ihren Gesprächspartnern hilflos und unzureichend vorbereitet.

In der Fortbildung reflektieren die Teilnehmenden einige dieser Gesprächssituationen und erarbeiten Lösungen für ihren Arbeitsalltag, damit sie künftig auf eigene Gestaltungsmöglichkeiten in der Kommunikation mit Angehörigen zurückgreifen können.

Schwerpunkte
- Grundlagen der Kommunikation
- "schwierige" Angehörige: Was steckt dahinter?
- psychologische Aspekte der Kommunikation
- Sprache und ihre Wirkung
- Umgang mit Emotionen in der Kommunikation
- hilfreiche Schritte in der Konflikt- und Einwandbehandlung
- Gesprächstechniken und Anwendungsbeispiele anhand der eingebrachten
Beispiele der Teilnehmenden
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Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte gemäß der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI
(ab 01.01.2017 nach § 53c SGB XI).

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