413/2017: Initiativrecht der MAV - Möglichkeiten und Grenzen
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Im „alltäglichen“ Verfahren der Beteiligung der Mitarbeitervertretung wird eine Maßnahme oder Entscheidung von der Dienststellenleitung geplant und vor deren Umsetzung das Mitbestimmungs- oder Mitberatungsverfahren durchgeführt. Das Mitarbeitervertretungsrecht gibt mit den Regelungen des § 47 MVG der MAV ein Verfahrensinstrument in die Hände um in allen Angelegenheiten - die der Mitbestimmung bzw. Mitberatung unterliegen - selbst die Initiative zu ergreifen und entsprechende Maßnahmen zu beantragen, deren Rechtmäßigkeit im Falle der Nichteinigung im Wege des Rechtsschutzes durch die Kirchengerichte überprüft werden können.
Im Ergebnis des Kurses sollen die Mitarbeitervertretungen befähigt sein, das Initiativrecht als ein Instrument der betrieblichen Interessenvertretung einsetzen zu können.
Schwerpunkte
- Formelle Verfahrensregelung zum Initiativrecht
- Maßnahmen im Rahmen des Initiativrechtes
- Durchsetzung des kirchengerichtlichen Prüfungsverfahrens
- Arbeit an Fallbeispielen