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005/2019: Hörbehinderung – eine oft unterschätzte Behinderung

Zielgruppe
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen

Termine
10.09.2019

Uhrzeit
09.00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Dirk Bratschedl
Dipl. Sozialpädagoge
Supervisor (DGSv)

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Hörschädigung bedeutet in jeder Lebensphase eine Einschränkung in der auditiven Wahrnehmung und damit auch in der zwischenmenschlichen Kommunikation. Kommunikation regelt die zwischenmenschliche Beziehung und ist identitätsstiftend. Mit einer Hörschädigung ist die Kommunikation häufig erschwert. Die Betroffenen müssen Strategien entwickeln, um z.B. „anschlussfähig“ zu bleiben oder um die Folgen von Missverständissen zu verarbeiten. Für Betroffene kann das Gelingen/Misslingen einer zwischenmenschlichen Begegnung einen zentralen Stellenwert einnehmen. Hörgeräte und Cochleaimplantate können heute selbst für vollständig ertaubte Menschen Erstaunliches leisten. Aber sie ersetzen das gesunde Gehör nicht. Eine Hörschädigung hat in jedem Fall Auswirkungen auf die Helfer-Klient-Beziehung.
Lassen Sie sich in einem Tagesseminar über praxisnahes/anschauliches Material näher an dieses Thema heranführen und nehmen Sie hilfreiche Anregungen oder Interventionsmöglichkeiten für ihre berufliche Tätigkeit mit.

Schwerpunkte
- Hörschädigung: Arten und Diagnostik
- Zusammenhang von Hören und Sprache (mit Hörbeispielen)
- Folgen einer Hörschädigung
- Medizinische und technische Hilfen
- „Hören lernen“ (mit Filmbeitrag)
- Hörtaktik und hilfreiche Interventionen in der Praxis
- Sprachförderung und Bildungswege
- Einführung in die „Deutsche Gebärdensprache“ (DGS)

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Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI ehemals § 87b).


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