518/2016: Heimrecht in Sachsen - das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz und das WBVG als neue Regelungen
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Beschreibung
Seit dem 12. August 2012 gilt das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG), das die bisherigen Regelungen zur Heimaufsicht ersetzt. Bereits seit Mai 2010 gelten daneben für alle Heime, aber auch für die Anbieter verschiedener modernerer Wohn- und Betreuungsmodelle einheitliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Verträge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Für die Heimträger sowie die Anbieter moderner Wohn- und Betreuungsmodelle ist es daher unumgänglich, sich mit den neuen rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Denn nicht nur die Heimaufsichtsbehörde prüft, ob die jeweiligen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden. Auch die Zivilgerichte sind dazu berufen, über die richtige Anwendung des WBVG zu wachen. Regelmäßig werden die Pflichten der Träger durch höchstrichterliche Urteile neu präzisiert, meistens zugunsten der Bewohner. Die richtige Vorbereitung, Ausgestaltung und Umsetzung der Verträge ist daher eine wichtige Voraussetzung, um rechtliche und letztlich auch finanzielle Nachteile zu vermeiden. Aber auch die Herangehensweise der Heimaufsicht unter dem Dach des KSV bei der Überprüfung von Einrichtungen wirft immer neue Fragen nach der Zulässigkeit behördlichen Handelns auf.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen des Heimrechts sowie die Zusammenhänge zwischen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Sächsischem Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz, Leistungsrecht und „normalem“ Vertragsrecht zu vermitteln. Die Einrichtungen und Anbieter von neuen Wohnformen sollen zudem befähigt werden, ihre Rechte gegenüber der Heimaufsicht umfassend wahrzunehmen.
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen – Überblick
- Wohnformen, für die das das WBVG und das Sächsische BeWoG gelten
- Heimaufsicht nach dem Sächsischen Betreuungs- und
Wohnqualitätsgesetz
- Modellvorhaben und Möglichkeiten der Befreiung von
Mindestanforderungen
- Informationspflichten der Einrichtung gegenüber den Heimbewohnern
- Neufassung von HeimMindestbauVO, HeimPersonalVO, HeimMitwirkungsVO
- Verträge zwischen Leistungsanbietern und Kostenträgern und ihr
Einfluss auf den Inhalt der Verträge mit den Bewohnerinnen
und Bewohnern
- Wichtiges zur Ausgestaltung der Verträge