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627/2021: Gute Umgangsformen in Pflege und Betreuung - auch in schwierigen Situationen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft in Einrichtungen der Altenhilfe und des Gesundheitswesens

Termine
31.03.2021

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Ilona Riebe
Lehrerin für Pflege, Trainerin/Coach

Leitung /Organisation
Maren Harwege / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
130,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
105,00 Euro

Beschreibung
Wie in allen Branchen wird es auch für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäuser zunehmend wichtig Klienten zu gewinnen. Eine zentrale Bedeutung bei der Kundengewinnung haben die Umgangsformen der Mitarbeitenden des Unternehmens. Im Wettbewerb mit anderen Anbietern zählen Freundlichkeit, Verbindlichkeit und gepflegtes Aussehen mehr als wirtschaftliche Kriterien.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden reflektieren die eigene Kommunikation, ihr Auftreten und ihr Erscheinungsbild und werden sich ihrer Außenwirkung und der Bedeutung ihres Verhaltens bewusst. Sie sind in der Lage eingefahrene Verhaltensweisen zu erkennen und durch Alternativen zu ersetzen. Sie richten ihr Handeln an den Erwartungen der Klienten aus.

Schwerpunkte
- der Wandel des Gesundheitswesens und die Außenwirkung
der Einrichtubg
- der Kunde/Klient/Patient/Bewohner damals und heute sowie
dessen Erwartungen an Mitarbeitende
- gute Umgangsformen - das Verständnis heute
- Maßstäbe und Kriterien guter Umgangsformen
- Umgangsformen im Team: Gutes Betriebsklima
entsteht nicht von selbst
- die Bedeutung der Kommunikation mit Kunden und der
äußeren Erscheinung
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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende
für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI).

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