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479/2020: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen, insbesondere obdachlosen Unionsbürger*innen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte aus allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
04.03.2020

Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Elena Hillnhütter, Sozialarbeiterin,
Benjamin Düsberg, Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Im Preis ist eine Förderung/personelle Unterstützung enthalten.

Beschreibung
Nach den Polizei-, Ordnungs- und Sicherheitsgesetzen in Deutschland stellt die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Hierbei kommt es
grundsätzlich weder auf die Nationalität noch auf den ausländerrechtlichen Status einer betroffenen Person an. Zur Beseitigung dieser akuten Gefahrenlage sind die zuständigen
Behörden in den Gemeinden verpflichtet, Maßnahmen zur Beendigung
der Obdachlosigkeit zu ergreifen und den betroffenen Menschen „ein Dach über dem Kopf“ zur Verfügung zu stellen. In Berlin liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung nach dem Allgemeinen
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Händen der Bezirke.

Von der Obdachlosigkeit sind zunehmend auch EU-Bürger*innen
betroffen. Ihnen wird aufgrund verschiedenster Barrieren oftmals
der Zugang zu Sozialleistungen verwehrt. In Folge dessen
verweigern die zuständigen Behörden häufig auch die ordnungsrechtliche Unterbringung in Notunterkünften oder knüpfen diese an Bedingungen.

Wie können obdachlose Personen gegenüber den Bezirken einen
Anspruch auf Unterbringung notfalls gerichtlich durchsetzen?
Wie wird freiwillige und unfreiwillige Obdachlosigkeit definiert
und welchen Einfluss hat dies auf die Entscheidungen? Kann eine eventuelle Unterbringungspflicht durch Bedingungen wie eine freiwillige Ausreise einhergehen? Wie wird insbesondere in Berlin
mit der Umsetzung des ASOG verfahren? Welche Möglichkeiten gibt es nachdem die Person vorübergehend ordnungsrechtlich untergebracht
ist? Diese und weitere Fragen sollen in dem Seminar geklärt werden.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts
zur Unterbringung von Obdachlosen unter
Berücksichtigung des Allgemein Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes (ASOG) in Berlin
- Zuständigkeitsregelungen
- Die Unterscheidung zwischen freiwilliger und
unfreiwilliger Obdachlosigkeit
- Der Anspruch auf Unterbringung
- Unterbringung von obdachlosen Unionsbürger*innen
- Einklagbarkeit und Durchsetzung von Rechten
- Mindestanforderungen an eine menschenwürdige
Unterbringung

Bemerkungen
Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zu Fällen (bis 14 Tage vor Kursbeginn) zu schicken. Sie werden an die Dozenten weitergleitet.
Bitte senden Sie Ihre Mail an Frau Rosinsky - berlin@diakademie.de

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