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547/2019: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von obdachlosen Menschen, insbesondere obdachlosen Unionsbürger*innen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
13.03.2019

Uhrzeit
09:30-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Benjamin Düsberg, RA und Strafverteidiger, berlin
Karl-Heinz Ruder, Rechtsanwalt, Stadtrechtsdir.i.R., Emmendingen
Moderation: Ingrid Lühr, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Im Preis ist eine Förderung/personelle Unterstützung enthalten.

Beschreibung
Nach den Polizei-, Ordnungs- und Sicherheitsgesetzen in Deutschland stellt die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Hierbei kommt es grundsätzlich weder auf die Nationalität noch auf den ausländerrechtlichen Status einer betroffenen Person an. Zur Beseitigung dieser akuten Gefahrenlage sind die zuständigen Sicherheits-, Verwaltungs- oder Polizeibehörden in den Gemeinden verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beendigung der Obdachlosigkeit zu ergreifen und den betroffenen Menschen „ein Dach über dem Kopf“ zur Verfügung zu stellen. In Berlin liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Händen der Bezirke.

Von der Obdachlosigkeit sind zunehmend auch Bürger*innen der Europäischen Union betroffen. Ihnen wird aufgrund sozialgesetzlicher Regelungen oftmals der Zugang zu Sozialleistungen verwehrt. In Folge dessen verweigern die zuständigen Behörden häufig auch die ordnungsrechtliche Unterbringung in Notunterkünften.

Haben auch obdachlose Unionsbürger*innen oder sonstige Ausländer*innen gegenüber den Bezirken einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einweisung in eine Notunterkunft oder können derartige Anträge abgelehnt werden? Wie wird freiwillige und unfreiwillige Obdachlosigkeit definiert und welchen Einfluss hat dies auf die Entscheidungen? Kann eine eventuelle Unterbringungspflicht durch Angebote wie Übernahme der Fahrtkosten für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland abgewendet bzw. aufgehoben werden? Wie wird insbesondere in Berlin mit der Umsetzung des ASOG verfahren? Diese und weitere Fragen sollen in dem Seminar geklärt werden.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts zur Unterbringung von
Obdachlosen unter Berücksichtigung des Allgemein Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes (ASOG) in Berlin
- Zuständigkeitsregelungen
- Die Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger
Obdachlosigkeit
- Der Anspruch auf Unterbringung
- Unterbringung von obdachlosen Unionsbürger*innen
- Regelungen des Benutzungsverhältnisses / Sanktionsmöglichkeiten /
Grenzen
- Einklagbarkeit und Durchsetzung von Rechten
- Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung

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