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446/2019: Entspannt im Betreuungsalltag – Kurzurlaub für die Seele

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe

Termine
12.04.2019

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Kompetenzzentrum BBW - Joblotse
Grimmaische Str. 10 (zwischen WMF und Esprit)
04109 Leipzig

ReferentInnen
Maren Brandt
Dipl.-Pflegewirtin (FH), Märchenerzählerin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
110,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Beschreibung
"Ein Geschäftsmann kam zum Meister und wollte wissen, was
das Geheimnis eines erfolgreichen Lebens sei. Da sagte der
Meister: „Mach jeden Tag einen Menschen glücklich!"
Und er fügte nach einer kleinen Pause hinzu: "... selbst wenn
dieser Mensch du selbst bist." Und ein wenig später ergänzte er:
"Vor allem, wenn dieser Mensch du selbst bist."

Anthony de Mello

Menschen, die in der sozialen Betreuung und Begleitung tätig sind, sind empathisch, kreativ, kommunikativ, geduldig, einfallsreich, souverän, belastbar und "ständige Wiederholer". Dabei kommt aber manchmal die Sorge für das eigene (Wohl-)Befinden etwas kurz.
Wie gelingt die Balance zwischen spannenden Herausforderungen und
anspannenden Belastungssituationen?

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen Entspannungsmethoden und sind in der Lage, die in der Fortbildung vermittelten Anregungen und Impulse in der praktischen Arbeit und im Alltag einzusetzen.

Schwerpunkte
- Grundlagenwissen zum Thema Anspannung und Entspannung
- Entspannungsmethoden zur Stressbewältigung,
z. B. Progressive Muskelentspannung und ihr Einsatz im Alltag
- Entspannungsübungen im Sitzen
- praxiserprobte Ideen und Anregungen für den Alltag

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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende
für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI).

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