Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

065/2020: Einzelaktivierung in stationären Einrichtungen und im häuslichen Bereich

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Interessierte

Termine
06.11.2020

Uhrzeit
9:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Gisela Poppenberg, Dipl.-Sozialpädagogin
Sagitta Meissner, Sozialpädagogin
Referentinnen für Gedächtnistraining

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
115,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
85,00 Euro

Beschreibung
Die Einsatzmöglichkeiten von Maßnahmen zur Einzelaktivierung sind vielfältig. Insbesondere bei bettlägerigen Bewohnern, bei Bewohnern mit Wahrnehmungsstörungen bzw. einer fortgeschrittenen Demenz regen sie die Sinne an, fördern die Bewegung und Kognition. Auch in der Häuslichkeit können Betroffene so aktiviert werden. Der Erfolg eines Einzeltrainings wird schnell sichtbar.

Die beiden Dozentinnen werden in der Fortbildung ihre positiven Erfahrungen weitergeben und vermitteln. Viele praktische Übungen werden vorgestellt, ausprobiert und selbst gestaltet. Dabei kommt u. a. die Methode des Rollenspiels in Paar– und Gruppenarbeit zum Einsatz.
Die Teilnehmenden lernen, wie das Training individuell unter Einbeziehung der Biographie, auf die Betroffenen zugeschnitten werden kann.

Die vorgestellten Übungen können auch für Gruppen modifiziert und eingesetzt werden.

Schwerpunkte
- Vorteile und Schwierigkeiten der Einzelaktivierung
- Aufbau eines Trainings
- praktische Übungen – selbst erleben, weitergeben
- Gestalten des Trainings in Fallbeispielen
____________________________________________________________
Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.d

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI).

Zurück