407/2016: Einstufung in die richtige Pflegestufe - gute Voraussetzungen für die Umstellung schaffen
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Beschreibung
Die Einstufung nach dem jetzigen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird es nur noch im Jahr 2016 geben. In Vorbereitung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes 2017 ist es für Einrichtungen wichtig, die richtigen Pflegestufen vorzuhalten, da hier die Überleitung festgelegt ist und damit „Bestandsschutz“ gesichert werden kann.
Bei der Vorbereitung von MDK – Pflegestufenbegutachtungen ist von den Pflegefachkräften neben pflegerischem Sachverstand auch die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und die adäquate Wiedergabe des tatsächlichen Bedarfes in der Pflegedokumentation und bei der Begutachtungssituation gefordert.
Die angebotene Fortbildung stärkt die Kompetenzen von Pflegefachkräften und zeigt wie ein strategisch geplantes Pflegestufenmanagement in den Einrichtungen umgesetzt werden kann. Aufgeführt werden die Feinheiten bei der Beantragung einer erhöhten Pflegestufe, damit der Pflegebedarf richtig dargestellt wird und die richtige Einstufung erreicht wird.
Schwerpunkte
- gesetzliche Grundlagen der Pflegestufenbegutachtung
- Anerkennung von Tätigkeiten im Sinne der Pflegeversicherung
- Besonderheiten bei der Begutachtung von Dementen und psychisch Kranken
- individueller Pflegebedarf bei aktivierender Pflege und unter Berücksichtigung
der Prophylaxen
- Wiedergabe des individuellen Pflegebedarfs in der Pflegedokumentation
- Einbeziehung von Assessmentinstrumenten
- Beispiele zur Pflegebegutachtung / Pflegeeinstufung
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de