330/2017: Die neuen Begutachtungsrichtlinien (BRi) zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit
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Beschreibung
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2017 im Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu geregelt. Die Pflegestufen sind durch Pflegegrade ersetzt worden. Das bisherige Prüfverfahren hat sich überwiegend an somatischen Einschränkungen Betroffener orientiert und den Unterstützungsbedarf erfasst. Ab 2017 tritt ein Verfahren in Kraft, welches den Grad der Selbständigkeit Betroffener in sechs pflegerelevanten Bereichen misst. Dabei wird auch der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.
Die Teilnehmenden werden mit den neuen Begutachtungsrichtlinien (BRi) vertraut gemacht und befähigt, den Pflegebedarf im Vorfeld der Begutachtung zu überprüfen, um ihn bei der Begutachtung durch den MDK hervorzuheben.
Schwerpunkte
- gesetzliche Veränderungen
- die fünf neuen Pflegegrade - Maßstab für Pflegebedürftigkeit
- neues Begutachtungsassessment (NBA) zur Pflegebedürftigkeit
auf der Grundlage der BRi
- Dokumentation im Begutachtungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung des Begutachtungsverfahren
durch die Pflegefachkräfte
- praktische Beispiele
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de