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279/2016: Die Einigungsstelle nach § 36 a Mitarbeitervertretungsgesetz - Möglichkeiten und Grenzen

Zielgruppe
Mitarbeitervertretungen mit Grundkenntnissen MVG

Termine
19.09.2016

Uhrzeit
9:00 Uhr - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstraße 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Jörg Schlizio
Vorsitzender AG-MAV DW Sachsen

Leitung /Organisation
Michael Zimmermann /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
50,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
35,00 Euro

Beschreibung
Seit dem 01. Januar 2015 sind die Änderungen des Mitarbeiter-vertretungsgesetzes der EKD auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in Kraft getreten und damit auch die Neuregelung des § 36a zur Errichtung einer betrieblichen Einigungsstelle. Im Kurs werden neben den gesetzlichen Grundnormen für eine betriebliche Einigungsstelle, das mögliche Verfahren, die Chancen aber die auch möglichen Risiken aus Sicht der beteiligten Mitarbeitervertretung betrachtet.

Schwerpunkte
- die Einigungsstelle inmitten von Mitbestimmungs- und Initiativrechten
und Schlichtungsstelle
- Gesetzliche Vorgaben zur Einigungsstelle
- Dienstvereinbarung zur Errichtung einer Einigungsstelle
- Besetzung der Einigungsstelle
- Zuständigkeit der Einigungsstelle
- Bindungswirkung von Beschlüssen der Einigungsstelle
- Initiative der MAV zur Errichtung einer Einigungsstelle
- Auflösung einer Einigungsstelle

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