210/2016: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Einstufungsverfahren durch den MDK
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Beschreibung
Die Bundesregierung wird zum Jahresbeginn 2017 im Pflegestärkungsgesetz 2 den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu geregelt haben.
Die Pflegestufen werden durch sogenannte Grade der Pflegebedürftigkeit abgelöst. Neben den neuen Begrifflichkeiten wird es auch ein neues Prüfverfahren zur Einstufung geben. Im jetzigen Prüfverfahren wird nach dem Hilfebedarf der betroffenen Person auf der Grundlage von Zeitkorridoren gefragt.
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) prüft die Pflegebedürftigkeit in 6 Bereichen: der Mobilität, den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, der Selbstversorgung, dem Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Teilnehmenden lernen in der Fortbildung den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Prüfverfahren zur Einstufung auf der Grundlage des NBA kennen und werden befähigt dieses vorzubereiten und zu begleiten.
Schwerpunkte
- gesetzliche Veränderungen und deren Auswirkungen auf
die Einstufungspraxis des MDK
- Definition der neuen Pflegestufen (Pflegegrade)
- Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
auf der Grundlage des NBA
- Bedeutung der Dokumentation im Begutachtungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung des Begutachtungsverfahren
durch die Pflegefachkräfte
- Übungsbeispiele aus der Begutachtungspraxis
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor
Kursbeginn die DAFW per Post oder per Mail informieren!