438/2019: Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Grenzen der (Rechts)Beratung in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen
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Beschreibung
Die Beratung in Rechtsfragen ist nicht jedem erlaubt. Mitarbeitende in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit kommen jedoch häufig in Situationen, wo rechtliche Fragen umgehend geklärt werden müssen, damit Ratsuchende z.B. fristgerecht auf Bescheide reagieren oder sich gegen unangemessene Forderungen wehren können.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen; RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 die Befugnis, innerhalb Deutschlands außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Es regelt im Einzelnen, wie, durch wen und in welchem Umfang die „selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen“ erfolgen darf. Als Rechtsdienstleistung gilt dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.
Wie weit dürfen Mitarbeitende sozialer Dienste / der Migrations- und Flüchtlingsberatung in der rechtlichen Beratung gehen? Wann ist unentgeltliche Rechtsberatung zulässig? Wie muss bei der unentgeltlichen Rechtsberatung die Anleitung durch die nach dem RDG dazu befugte Person aussehen? Diese und weitere Fragen sollen in dem Seminar geklärt und die Rechtspraxis diskutiert werden.
Schwerpunkte
- Grundlagen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
- Anwendungsbereiche und Begriffsklärungen
- Unentgeltliche und uneigennützige Erbringung von
Rechtsdienstleistungen
- Beteiligung einer zur Rechtsberatung befugten Person
- Rechtsdienstleistungsverordnung