371/2018: Das neue Begutachtungsinstrument - Einstufung in die neuen Pflegegrade
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Beschreibung
Am 01.01.2017 ist das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in Kraft getreten. Grundlage der Pflegeeinstufung stellen nun nicht mehr Zeitrichtwerte für Pflegehandlungen dar. Stattdessen wird der Grad der Selbständigkeit erhoben, zudem finden kognitive Einschränkungen und psychische Problemlagen Berücksichtigung. Dies erfordert ein konsequentes Umdenken in den Einrichtungen. Was sind die Grundaussagen der neuen Begriffe zur Pflegebedürftigkeit? Ist es sinnvoll diese in die Pflegedokumentation zu übernehmen? Auf was wird bei der Begutachtung Wert gelegt? Wann sind die Punktwerte für welchen Pflegegrad erreicht?
In der angebotenen Fortbildung wird das neue Begutachtungsinstrument mit seinen einzelnen Modulen vorgestellt. Anhand der Definitionen und mithilfe von Beispielen wird erläutert, wie das neue System funktioniert, das heißt, wie der Grad der Selbständigkeit künftig ermittelt und die Pflegegrade berechnet werden. Angesprochen werden zudem Konsequenzen für die Pflegedokumentation.
Schwerpunkte
- Vorstellung des neuen Begutachtungsinstrumentes
- Module und Definitionen
- Ermittlung des Grades der Selbständigkeit
- Erläuterung wichtiger Definitionen – Konsequenzen für die Pflegedokumentation
- Wichtung der Punkte – Bestimmung des Pflegegrades
- Trainingsteil mit Fallbeispiel
- weitere Empfehlungen: Rehabilitation und Hilfsmittel
- Fragen der Teilnehmenden
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de