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733/2019: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Auswirkungen auf die Arbeit von rechtlichen Betreuern

Zielgruppe
Mitarbeitende und Ehrenamtliche aus Betreuungsvereinen

Termine
12.07.2019

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Reingard Bruns
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll ein „modernes Teilhaberecht“ für Menschen mit Behinderungen schaffen. Über die Eingliederungshilfe werden künftig nur noch die Fachleistungen gewährt, während die Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe zugeordnet bleiben. Auf die Betroffenen und ihre Betreuenden kommen damit erhebliche Veränderungen zu. Insbesondere bei Inanspruchnahme von betreuten Wohnangeboten führen sie zu einer Vervielfältigung der Ansprüche, die gegenüber den Leistungsträgern durchgesetzt werden müssen. Auch die Verträge mit den Anbietern von voll- und teilstationären Angeboten werden eine neue Struktur erhalten. Für die rechtliche Betreuung können aus diesen Veränderungen neue Verantwortlichkeiten entstehen.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen des BTHG systematisch zu betrachten und die sich abzeichnenden Änderungen für die Praxis der rechtlichen Betreuer*innen zu erschließen.

Schwerpunkte
- Rechtliche Neustrukturierung der Eingliederungshilfe
- Gesamtplanverfahren und Steuerung durch den Träger der Eingliederungshilfe
- Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Kosten für Unterkunft und Heizung in stationären Wohnformen
- Regelbedarfssatz statt Barbetrag
- Vertragsgestaltung bei teil- und vollstationären Angeboten
- Anforderungen an die Vermögenssorge

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