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163/2016: Darf ich bitten? Sitz- und Rollatorentänze im Pflegeprozess

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung

Termine
26.05.2016

Uhrzeit
9:00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Katharina Grübler
Dozentin für Gesundheitsberufe, Heilpraktikerin für Physiotherapie

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Tanzen weckt Spaß und Lebensfreude bei Menschen jeden Alters. Ältere Menschen können beim Tanz in der Gruppe Gemeinschaft erleben und so Freude an Geselligkeit erfahren. Volkstänze und bekannte Melodien "von damals" wecken positive Lebenserinnerungen an alte Zeiten und lassen fröhliche Ereignisse - vom heiteren Schützenfest, über die erste Tanzstunde bis zur eigenen Hochzeitsfeier - präsent werden.

Seniorentänze schlagen aber nicht nur eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart, sondern wirken zudem gesundheitsfördernd: Neben Koordination und Beweglichkeit, haben Tänze auch auf Konzentration und Gedächtnis positiven Einfluss.

Im Weiterbildungskurs lernen Teilnehmende vielseitige Möglichkeiten der Gestaltung von Seniorentänzen kennen. Dank eingängiger Choreografien, die praxisnah vermittelt werden, erwerben Kursteilnehmer das notwendige Wissen, um einfache Tänze individuell zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen.

Schwerpunkte
- Ziele und Bedeutung von Tänzen in der Seniorenarbeit
- Wirkung von Tänzen auf Körper und Geist
- Tänze im Sitzen
- Tänze am Tisch
- Tänze mit Rollatoren
- Anwendung alternativer Geräte beim Tanz
- Tipps und Vorschläge zur Musikauswahl
- Planung und Gestaltung einer Tanzstunde
- Ablauf und Durchführung einer Tanzstunde
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte
gemäß der RL nach § 87b Abs. 3 SGB XI.

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