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587/2017: Betreuungsrecht - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege

Termine
07.03.2017

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Hermine Schöneshöfer
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Die ständig steigende Anzahl alter oder behinderter Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wird, erfordert von Mitarbeitern in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe in verstärktem Maß eine Auseinandersetzung mit Funktion und Aufgaben des gesetzlichen Betreuers und dem Verhältnis zu dem von ihm betreuten Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Umgang mit gesetzlichen Betreuern häufig schwierig gestaltet. Einerseits wird die fehlende Bereitschaft beklagt, den Kontakt mit der Einrichtung und dem ihm anvertrautem Menschen zu halten, anderseits wird eine überbehütende Haltung beobachtet, die sich über die Wünsche und Bedürfnisse ihres Schützlings hinweg setzt und ihn in seinen eigenen Entfaltungsmöglichkeiten beschneidet.

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die nötigen Kenntnisse und Strategien im Umgang mit gesetzlichen Betreuern, um im eigenen Interesse und im Interesse der Bewohner ein möglichst entspanntes Verhältnis zu den gesetzlichen Betreuern herzustellen.

Selbstverständlich wird das Betreuungsrecht nach den ab 01.07.05 geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie deren praktische Umsetzung genau vorgestellt.

Schwerpunkte
- Ziel und Grundgedanke des Betreuungsrechts
- Die Person des Betreuers
- Rechte des Betreuten
- Pflichten des Betreuers
- Aufgabenkreise des Betreuers
- Das Verfahren der Betreuerbestellung
- Die Funktion des Vormundschaftsgerichts
- Betreuung und ärztliche Behandlung
- Betreuung und freiheitsentziehende Maßnahmen
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Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor Kursbeginn die Diakademie per Post oder per Mail informieren!

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